Akteneinsicht ist Prozessentscheidend
Sozialleistungsbetrug oder doch nur Überzahlungen?

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Das Jobcenter Märkischer Kreis beschuldigt regelmäßig Leistungsberechtigte als "Sozialleistungsbetrüger" bei der Staatsanwaltschaft Hagen. Viele werden zwar zu Unrecht angeschuldigt und trotzdem verurteilt.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

In der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" heißt es im Artikel 11:
1. «Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren,in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.»
[...]

Erläuterung zu Artikel 11
Artikel 11 behandelt wiederum Garantien eines fairen Verfahrens und beinhaltet vier grundlegende Rechte:

Die Unschuldsvermutung bedeutet, dass jemand, der eines kriminellen Vergehens beschuldigt wird, so lange für unschuldig zu gelten hat, bis seine Schuld tatsächlich nachgewiesen ist, in der Regel bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

Das Recht auf eine Verteidigung verlangt, dass die Menschen die tatsächliche Möglichkeit haben, einen Anwalt zu erhalten, und dass sie die Möglichkeit bekommen, ihre Unschuld nachzuweisen.

Das Recht auf ein öffentliches Verfahren ist nicht nur für den Angeschuldigten wichtig, sondern auch für das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Gerichte. Wenn Verfahren geheim durchgeführt werden, ist die Gefahr viel grösser, dass Menschenrechte verletzt werden.

Der Grundsatz «Keine Strafe ohne Gesetz» bedeutet, dass kein Mensch für etwas bestraft werden soll, was zum Zeitpunkt der Tat nicht strafbar war. Im weiteren darf auch kein späteres, strengeres Gesetz die zu verhängende Strafe beeinflussen, sondern es muss die Strafe ausgesprochen werden, die das zur Tatzeit in Kraft stehende anwendbare Recht vorsah.

Wie das Jobcenter Märkischer Kreis mit dem Recht auf Akteneinsicht umgeht

Für eine erfolgreiche Rechtsverteidigung ist eine gründliche Einsichtnahme in die Akten unverzichtbar.  Kein Strafverteidiger wird darauf verzichten. 

Aber in solchen Bußgeldverfahren stehen die Angeschuldigten überwiegend ohne Rechtsbeistand da. Prozesskostenhilfe wird regelmäßig verweigert und beim Abwägen der geforderten Bußgeldhöhe und der kostenpflichtigen Beauftragung eines guten Rechtsanwaltes, wird zumeist auf diesen verzichtet, weil das in den meisten Fällen billiger ist.
In der Konsequenz bedeutet das aber auch, dass die Angeschuldigten der Gerichtsbarkeit, Staatsanwälten und Richtern, vollkommen ausgeliefert sind. 

Als Vereinsmitglied von aufRECHT e.V. und Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW sehen wir unsere Aufgabe in der bestmöglichen Unterstützung von Schutzbedürftigen.  Wir wissen vielleicht ein bisschen mehr vom Sozialrecht als andere. Deshalb  versucht das Jobcenter uns auf Abstand zu halten:

Herr Wockelmann darf Ihnen daher im Rahmen der Akteneinsicht nicht beistehen.

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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