Widerspruchsflut - Jobcenter Märkischer Kreis setzt auf Abschreckung

Zur erfolgreichen Rechtsverteidigung in einem immer komplizierter werdenden Rechtsgebiet ist die Einschaltung eines fachspezifisch qualifizierten Rechtsanwaltes geboten.
Dies gilt umso mehr als der Gesetzgeber weitere Einschränkungen des „Armenrechts“ bei Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe eingeführt hat.

Das Jobcenter Märkischer Kreis scheut nicht einmal mehr davor zurück in laufenden Rechtsstreiten, auch am Rechtsanwalt vorbei, die Leistungsberechtigten zur Rücknahme von Widersprüchen und Klagen zu bedrängen. In dieser Absicht wurden Jobcenter-Kunden auch schon einmal zuhause aufgesucht und persönlich bedrängt. Die mit der Rücknahme der anwaltlichen Bevollmächtigung verbundene Vermögensschädigung belastet den Anspruchsberechtigten.
weiter . . .

Für die außergerichtliche prozessuale Vertretung wird regelmäßig über Beratungshilfe abgerechnet. Für die Vertretung vor Gericht kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Der Mitarbeiter der Widerspruchstelle des Jobcenter Märkischer Kreis schreibt:

Hinweis:
Ich weise ergänzend darauf hin, dass Sie die für das Widerspruchsverfahren ggf. anfallenden Kosten für ihren Bevollmächtigten selbst zu tragen haben. Die regelmäßig anfallende Geschäftsgebühr für einen Rechtsanwalt beträgt in durchschnittlichen Verfahren 300,00 Euro zuzüglich „Nebenkosten".

eindeutig Falschberatung

Zur Einschätzung der Rechtsentwicklung in Hartz IV-Deutschland ist beachtenswert, dass Jobcenter ohne jedes eigene Kostenrisiko auch aussichtslose Prozesse provozieren können, selbst unter Missachtung übergeordneter Rechtssprechung.

Als ein Beispiel kann hier eine Klage angeführt werden, in der die volle Kostenübernahme einer Waschmaschine erst auf dem 2 1/2jährigen Klageweg bewilligt wurde, obwohl das Bundessozialgericht (Az: B 14 AS 64/07 R ) über die Erstausstattung einer Waschmaschine bereits 2008 wegweisend geurteilt hatte.
Das Jobcenter hatte damals bereits vor dem Sozialgericht Dortmund als 1. Instanz eine Abfuhr erhalten.

Wie viele Erwerbslose seitdem durch Unwissenheit und/oder vorsätzliche Irreführung über ihre Rechtsansprüche getäuscht wurden, müsste recherchiert werden. Tatsache ist, dass nachweisbar Vermögensschädigung durch Sozialbehörden geschieht.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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