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Wir möchten Schulungsunterlagen zu einer verfassungswidrigen Praxis öffentlich machen

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"Millionenfach haben Jobcenter Sanktionen gegen Hartz-4-Empfänger:innen verhängt – und damit immer wieder gegen die Verfassung verstoßen. Unterlagen zu den Hintergründen dieser Praxis will die Bundesagentur für Arbeit geheim halten. Deshalb klagen wir jetzt.
Wer in Deutschland Arbeitslosengeld II („Hartz-4”) bezieht, muss vieles beachten. Empfänger:innen müssen sich regelmäßig persönlich beim Jobcenter melden, Reisen vorab genehmigen lassen und eine neue Anschrift unverzüglich mitteilen. Werden diese sogenannten Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, kann das Jobcenter die Leistungsbezüge um bis zu 30 Prozent kürzen – bei wiederholten Verstößen auch mehrfach.

Wir haben gemeinsam mit einem FragDenStaat-Nutzer auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) bei der Bundesagentur für Arbeit Unterlagen angefordert, die einen Einblick liefern können, nach welchen Vorgaben Sachbearbeiter:innen in den Jobcentern derartige Sanktionen verhängen. Doch die Bundesagentur weigert sich, für mehr Transparenz zu sorgen – obwohl die umstrittenen Sanktionen zwischenzeitlich sogar für verfassungswidrig erklärt wurden. Deshalb klagen wir jetzt auf Herausgabe der Dokumente."
Wir möchten Schulungsunterlagen zu einer verfassungswidrigen Praxis öffentlich machen

Die Menschenwürde als Grenze

"Die Jobcenter in Deutschland verhängten jährlich rund eine Million “Hartz-4-Sanktionen”. Für Betroffene bedeuten die Geldkürzungen oft eine existenzielle Herausforderung. Der Hartz-4-Regelsatz ist so angelegt, dass er lediglich das zum Leben absolut Notwendige abdecken soll. Dieses Existenzminimum zu kürzen und damit zu unterschreiten, erlaubt das Grundgesetz nicht. Konsequenterweise hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil vom 5. November 2019 die gesetzlichen Grundlagen und die Praxis der Jobcenter teilweise für verfassungswidrig erklärt."
BVerfG, 1 BvL 7/16 - (Sanktionen im Sozialrecht)

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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