Würdelose Bittstellerei – die Schikane mit dem Bildungspaket

In einem erfrischend scharfzüngigen Kommentar watscht ANJA MAIER von der TAZ das „Bildungspaket für Kinder“ aus Hartz IV-Familien ab.
http://www.taz.de/Hartz-IV-Zuschuss-fuer-Kinder/!90458/

Nach einem Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ vom 26.03.2012 haben seit dem 1. April 2011 etwa 2,5 Millionen Kinder Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungspaket.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Berechnung der Regelleistungen für Kinder aus Hartz IV-Familien scharf gerügt und eine bedarfsgerechte Ermittlung der Versorgungsleistung eingefordert.

Nachdem die Regierung mit der Neuberechnung weitere verkappte Kürzungen der Erwachsenenregelsätze vorgenommen hatte, wurden 778 Millionen Euro dafür vorgesehen, die seit Einführung von Hartz IV unterversorgten Kinder „besser zu stellen“, allerdings wurden davon sofort 20 Prozent des Gesamtbudgets für die Verwaltung zurückbehalten.

Mit einer einfachen Anhebung der Sätze, hätte das ganze Geld abzugsfrei und direkt an die Bedürftigen ausgekehrt werden können. Stattdessen wurde ein neues bürokratisches Monster geschaffen. Für eine Auszahlung von rechnerisch nur ca. 20 Euro im Monat, sollen nach dem Willen von Ursula von der Leyen zusätzlich je fünf Euro allein für die Verwaltung aufgewendet werden.

Da wundert es nicht, wenn nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes im Jahr 2011 tatsächlich nur 130 Millionen Euro für das Bildungspaket abgerufen wurden. Das entspricht in etwa der Summe, die für den bürokratischen Mehraufwand eingeplant war. Die Regierung schafft also tatsächlich Arbeitsplätze. Sinnentleerte Tätigkeiten, nutzlos und vermeidbar.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/2.220/dgb-zieht-bilanz-arme-familien-nutzen-bildungspaket-kaum-1.1318856

Am 28.10.2011 veröffentlichte „Stern“ eine lange Liste von Internetadressen auf denen Leistungsberechtigte die Antragsformulare für das Bildungspaket herunterladen konnten. Einheitliche Formulare gibt es nicht.
http://www.stern.de/tv/sterntv/antraege-fuer-das-bildungspaket-hier-gibt-es-die-formulare-im-netz-1681413.html

Und während einige Landkreise zumindest ein einheitliches Formular für alle Leistungen (Lernförderung, Mittagsverpflegung, Schulausflüge, Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Soziale und kulturelle Teilhabe) entwickelt haben, gibt es im Märkischen Kreis eine verwirrende Vielfalt. Die Anträge liegen auf der Seite des Jobcenters MK zum download vor:
http://www.arge-mk.de/Informationsmaterial.4.0.html

Einen Überblick zu den Leistungen aus dem Bildungspaket gibt das Jobcenter Märkischer Kreis auf dem Internetauftritt

Informationsmaterial zu Leistungen für Bildung und Teilhabe

§ Infoblatt: Allgemeine Informationen
§ Infoblatt: Lernförderung
§ Infoblatt: Mittagsverpflegung
§ Infoblatt: Schulausflüge, Klassenfahrten
§ Infoblatt: Schulbedarf
§ Infoblatt: Schülerbeförderung
§ Infoblatt: Soziale und kulturelle Teilhabe

Antragsvordrucke zu Leistungen für Bildung und Teilhabe
§ Lernförderung: Antragsvordruck
§ Lernförderung: Abrechnungsbogen
§ Lernförderung: Stellungnahme der Schule
§ Mittagsverpflegung Schule / KiTa: Antragsvordruck
§ Mittagsverpflegung Schule / KiTa: Abrechnungsbogen
§ Mittagsverpflegung Schule / KiTa: Schulbescheinigung
§ Schulausflüge / Klassenfahrten: Antragsvordruck
§ Schülerbeförderung: Antragsvordruck
§ Teilhabeleistungen: Antragsvordruck
§ Teilhabeleistungen: Bescheinigung Leistungsanbieter

Es darf als sicher gelten, dass mit der Einführung dieses „Bildungspaketes“ die Umsetzung der Verfassungsrichter definitiv nicht erfolgt ist. Vielmehr zeigt sich ein gefährlicher Bildungsnotstand bei den politisch Verantwortlichen.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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