gesetzliche Übergriffe nachgewiesen
Zwangsvollstreckungen und Kontopfändung durch die Vollstreckungsstelle der Stadt Iserlohn

https://www.beispielklagen.de/bilder2/glashaus1200x900.jpg
  • https://www.beispielklagen.de/bilder2/glashaus1200x900.jpg
  • hochgeladen von Ulrich Wockelmann

Die Kommunalverwaltung Iserlohn wurde mit einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW angefragt.

"Guten Tag,

Die Vollstreckungsstelle der Stadt Iserlohn führt Zwangsvollstreckungen und Kontopfändungen durch.

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Welche Daten werden dort erfasst?

2. Gibt es interne Statistiken zu Häufigkeit pro Monat und Jahr?

3. Gibt es eine Differzierung der Auftragsgeber? (Ein Schwerpunkt ist vermutlich die private GEZ/Nachfolgeorganosation)

4. Wie viele Zwangsvollstreckungen und Kontopfändungen richten sich gegen Sozialleistungsempfänger?

5. Wie viele Zwangsvollstreckungen und Kontopfändungen unterlaufen die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW)."
Zwangsvollstreckungen und Kontopfändung durch die Vollstreckungsstelle der Stadt Iserlohn

Die Antworten:
1. Welche Daten werden dort erfasst?
- In der Abteilung Vollstreckung werden folgende Daten erfasst:
- vollständiger Name
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Bankdaten, falls die Person bereits eine Zahlung auf das städtische Konto getätigt hat oder im Rahmen der Vollstreckung die Bankdaten ermittelt werden konnten.
- Telefonnummer, Mailadresse oder sonstige Kontaktdaten, falls diese uns von der jeweiligen Person zur Verfügung gestellt wurden.

2. Gibt es interne Statistiken zu Häufigkeit pro Monat und Jahr?
- Es wird intern keine Statistik über die Häufigkeit von Kontopfändungen geführt.

3. Gibt es eine Differenzierung der Auftragsgeber? (Ein Schwerpunkt ist vermutlich die private GEZ/Nachfolgeorganosation)
- Nein Auftraggeber werden nicht differenziert. Für den WDR Köln - ARD ZDF Deutschlandradio vollstrecken wir seit dem 01.01.2024 nicht mehr. Der Westdeutsche Rundfunk ist seit dem 01.01.2024 gem. § 3 Absatz 3 VO VwVG NRW zu einer besonderen Vollstreckungsbehörde ernannt worden und übernimmt somit selbst die Vollstreckung der Rundfunkbeiträge.

4. Wie viele Zwangsvollstreckungen und Kontopfändungen richten sich gegen Sozialleistungsempfänger?
- Eine derartige Auswertung oder Statistik ist hier nicht vorhanden.

5. Wie viele Zwangsvollstreckungen und Kontopfändungen unterlaufen die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen?
- Eine Statistik über derartige Pfändungen wird hier nicht geführt.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

26 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.