Feuerwerk
Polizei Märkischer Kreis kontrolliert in der Silvesternacht

Nur Feuerwerks-Restbestände aus dem Vorjahr dürfen privat verwendet werden. | Foto: Magalski / Themenbild
  • Nur Feuerwerks-Restbestände aus dem Vorjahr dürfen privat verwendet werden.
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Die Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis erhöht in der Silvesternacht die Einsatzstärken auf den zehn Polizeiwachen im Kreisgebiet. Polizeibeamte werden in der Nacht verstärkt präsent sein.

Anlasslose Kontrollen in Privaträumen werden nicht durchgeführt. Gleichwohl wird gemeldeten Verstößen sowohl im privaten, als auch im öffentlichen Raum, konsequent nachgegangen.
Die Polizei weist darauf hin, dass der Verkauf von Feuerwerk verboten ist. Das Abbrennen privaten Feuerwerks, zum Beispiel aus Restbeständen vom Vorjahr, ist jedoch erlaubt. Die Polizei appelliert trotzdem dringend, dieses Jahr darauf zu verzichten.
Die Stadt Iserlohn hat zusätzlich Verbotszonen im Bereich des Seilersees sowie des Danzturms erlassen: www.lokalkompass.de/1493649.
Weitere kommunale Verbotszonen sind der Polizei bislang nicht bekannt geworden.

Ansammlungen sind verboten

Partys, Feiern und Ansammlungen sind weiterhin verboten. Bei Treffen gilt nach wie vor die Obergrenze von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten (zuzüglich Kindern bis 14 Jahren).

Autor:

Lokalkompass Iserlohn-Hemer aus Iserlohn

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