Radverkehr Innenstadt: Polizei und Ordnungsamt kontrollieren gemeinsam

Immer wieder gibt es Beschwerden über Fahrradfahrer, die außerhalb der zulässigen Zeiten in der Fußgängerzone fahren. Bekanntlich ist das Fahrradfahren dort nur in der Zeit von 19 Uhr abends bis 10 Uhr morgens erlaubt. Die Polizei und der Bereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Iserlohn haben deshalb beschlossen, zukünftig gemeinsame Schwerpunktkontrollen in der Innenstadt durchzuführen.

Die erste hat bereits am 30. August in der Zeit von 11.30 bis 13 Uhr stattgefunden. In zwei Teams wurden verschiedene Standorte in der Fußgängerzone aufgesucht. Dabei wurden Fahrradfahrer angehalten und auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht. Zwei von ihnen mussten schriftlich verwarnt werden.

Außerhalb zulässiger Zeiten droht Verwarngeld

Zehn Radfahrer, die sich einsichtig zeigten, kamen noch mit einer mündlichen Ermahnung davon. Das Verwarngeld für Radfahren in der Fußgängerzone außerhalb der zulässigen Zeiten beträgt mindestens fünfzehn Euro.
Von den Besuchern der Fußgängerzone wurde die gemeinsame Aktion von Polizei und Ordnungsamt sehr begrüßt. Weitere gemeinsame Kontrollen sind geplant.

Autor:

Lokalkompass Iserlohn-Hemer aus Iserlohn

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