CDU-Kalkar fordert Transparenz vom Forum in Sachen van de Sand

Die CDU-Kalkar fordert das Forum Kalkar zu Transparenz in Sachen Ausschluss des Forum-Mitinitiators Norbert van de Sand auf. „Wer in der Öffentlichkeit ständig von Transparenz spricht, sollte sie bei sich selber auch an den Tag legen“, so der CDU-Stadtverbandsvorsitzende Klaus-Dieter Leusch.
Hintergrund für die Forderung ist der vom vierköpfigen Vorstand verfügte Ausschluss des Forum-Mitgründers aus der Wählergemeinschaft, deren Mitglieder das erst später nur mitgeteilt wurde. Für sie hatte keine Möglichkeit bestanden, diesen Schritt rückgängig zu machen. Die Öffentlichkeit erfuhr von den Beweggründen nichts. Norbert van de Sand wurde damit Opfer seiner eigenen Satzung, obwohl er gemeinsam mit seiner langjährigen politischen Weggefährtin Dr. Britta Schulz Ideengeber und alleiniger Informant der in Ratsangelegenheiten sonst völlig unerfahrenen Neugründung war.
Leusch stellt die für ein solches Vorgehen in einer Partei notwendigen Schritte vor. Danach müsste ein Stadtvorstand beim Kreisverband den Antrag auf Ausschluss stellen, dieser würde dann dort diskutiert, beschlossen oder abgelehnt sowie gegebenenfalls ans Parteigericht verwiesen. Dort habe der Betroffenene nicht nur das Recht auf Gegendarstellung, sondern er könne auch die Landes- und Bundesebene mit dem Fall betrauen und auf abweichende Urteile hoffen. Dieser transparente Prozess sei zum Schutz der Mitgliederrechte mitgliederfreundlicher als der einfache Ausschluss auf Basis eines Votums von – wie im Fall des Forums – nur vier Vorständen, deren Entscheidung die Mitglieder zu akzeptieren hätte.
Zum Thema Ausschluss hieße es in der Satzung vom Forum Kalkar: „Voraussetzung für den Ausschluss ist ein Beschluss des Vorstands; der Beschluss muss einstimmig gefasst werden. Der Ausschluss aus der Wählergemeinschaft durch Beschluss des Vorstands ist nur zulässig, wenn ein Mitglied das Ansehen der Wählergemeinschaft schädigt, deren Zielen zuwider handelt, die Treuepflicht gegenüber der Wählergemeinschaft verletzt oder seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Vor dem Ausschluss muss dem betroffenen Mitglied die Möglichkeit gegeben werden, sich persönlich oder schriftlich zu erklären. Die Entscheidung über den Ausschluss ist dem Mitglied bekannt zu geben.“
Die CDU fragt nun im Interesse der Bürgernähe und Transparenz nach den Gründen, die zum Ausschluss van de Sands führten. Der Bürger hätte ein Recht zu erfahren, wie van de Sand das Ansehen der Wählergemeinschaft geschädigt habe, welchen Zielen er zuwider gehandelt hätte, wie er die Treuepflicht gegenüber der Wählergemeinschaft verletzt habe oder seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen wäre.

Autor:

Lokalkompass Kleve aus Kleve

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