Streit um Kunstwerk im Wahlkampf

Das umstrittene Motiv: Die Gabionen-Skulptur "JETZT" ziert den aktuellen Wahlkampfflyer von Ina Scharrenbach.
  • Das umstrittene Motiv: Die Gabionen-Skulptur "JETZT" ziert den aktuellen Wahlkampfflyer von Ina Scharrenbach.
  • hochgeladen von Elke Böinghoff

+++ CDU macht Wahlwerbung mit „JETZT“ - und Künstler Christian Hasucha will das nicht +++

Darf Werbung alles? Im Gegensatz zum Berliner Künstler Christian Hasucha, der die Skulptur „JETZT“ erschaffen hat, scheint die Kamener CDU-Landtags-Kandidatin Ina Scharrenbach dieser Meinung zu sein. Denn sie nutzte das Kunstwerk zur Illustration eines Werbeflyers. Auf Nachfrage des Stadtspiegels zeigt sich der Künstler empört über diesen Missbrauch seines Werkes.

Da könnte ja jeder kommen!

„Ich möchte mein Kunstwerk nicht für politische Zwecke missbraucht sehen“, findet Christian Hasucha deutliche Worte, „da könnte ja jede Partei kommen!“. Zumal er durch einen CDU-Sonnenschirm, der auf dem Foto zu sehen ist, sein Kunstwerk auch noch in seiner Bedeutung verfremdet sieht. „Da die Umgebung in ihrer langfristigen Veränderung bei diesem Kunstwerk eine zentrale Rolle spielt, darf sie in ihrer natürlichen Entwicklung nicht beliebig gestört werden, schon gar nicht durch einen politischen Dekoschirm“, erklärt er. Denn Christian Hasucha möchte mit seinem Gabionen-Kunstwerk „JETZT“ ausdrücken, dass dort an der Seseke „jetzt“ eine Idylle im Wachsen ist, und es eben noch keine sonnenschirmreife Idylle gibt - wie das Foto durch den aufgestellten Schirm suggeriert.

Der Kamener Rechtsanwalt Gerrit Rethage weist in diesem Zusammenhang auf den Paragraph 59 des Urheberschutzgesetzes hin. Danach ist es durchaus zulässig, Kunst im öffentlichen Raum zum Beispiel durch Lichtbild „zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben“.
Was aber, wenn das Kunstwerk in seiner Aussage verfremdet oder für eine politische Werbung gebraucht wird? Unterliegt es dann auch dieser „Panoramafreiheit“?
Sowohl Ina Scharrenbach als auch ihr Fotograf Thomas Meier-Vehring waren und sind dieser Meinung.

Um Erlaubnis gefragt - oder nicht?

Thomas Meier-Vehring hat laut Aussage von Dirk Begemann von der Emschergenossenschaft trotzdem um Erlaubnis nachgesucht. „Der Fotograf von Frau Scharrenbach hat eine Genehmigung mündlich angefragt, diese aber nicht erhalten“, so die Antwort. Der Fotograf dagegen sagt: „Eine Anfrage meinerseits an den Lippeverband erfolgte erst nach Publikation des Wahlkampf-Flyers.“ Denn: „Ich hatte und habe dabei keinerlei rechtliche Bedenken, weil das Kunstwerk aus meiner Sicht der Panoramafreiheit unterliegt, fest installiert ist und für Jedermann frei zugänglich ist.“

Auch Ina Scharrenbach beruft sich auf die „Panoramafreiheit“, die es ja durchaus erlaubt, Kunstwerke im öffentlichen Raum abzubilden und zu verfielfältigen. Trotzdem kommt sie der Aufforderung Christian Hasuchas nach und hat bereits das umstrittene Motiv von ihrer Homepage entfernt. Auch von einer weiteren Verteilung des Flyers will sie absehen. Sie teilt mit: „Ich bedauere diesen Fehler, aber wir sind von öffentlicher Kunst ausgegangen und unsere Betrachtung/Interpretation des Kunstwerkes war dieses Foto."

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Autor:

Elke Böinghoff aus Unna

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