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RAG zahlt Entschädigung für bergbaubedingte Erschütterungen

Die RAG will Entschädigung zahlen.

Der Steinkohlenabbau führte zeitweise zu starken Erschütterungen in unserer Region. Daher hat die RAG sich nun bereit erklärt, eine Entschädigung in finanzieller Form anzubieten. Anspruchsberechtigt sind einige Wohnlagen im Bereich der ehemaligen Bergwerke West.
Die RAG Aktiengesellschaft hat sich mit dem Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer nach intensiven Verhandlungen nun dahingehend geeinigt, dass für die in der Vergangenheit aufgetretenen bergbaulich verursachten Erschütterungswirkungen eine finanzielle Entschädigung für die so entstandene Wohnwertminderung geleistet werden soll. Die Übereinkunft sieht Zahlungen in Höhe von bis zu 200, 400 oder 800Euro vor. Die Grundlage bildet ein Pauschal-System, das die regional unterschiedliche Ausprägung der Erschütterungen einbeziehen soll.

Die RAG bietet darüber hinaus Eigentümern, Mietern und Wohnungsberechtigten, die nicht vom Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer vertreten werden, aber ebenfalls in der Vergangenheit von solchen Erschütterungen betroffen waren, eine Entschädigung je betroffener Wohneinheit zu den gleichen Konditionen an. 
Die pauschale Einmalentschädigung wirdunabhängig von der Anzahl der in einer Wohneinheit konkret lebenden Personen einmalig und abschließend pro Wohneinheit zur Abgeltung sämtlicher Beeinträchtigungen des Wohnwertes durch bergbaulich verursachte Erschütterungen gezahlt.  Anträge
können bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden. Das Online-Formular für den Antrag hat die RAG auf ihrer Homepage unter: www.rag.de/wohnwertminderung/ veröffentlicht.

Autor:

Anja Jungvogel aus Unna

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