Museum Schloss Moyland: Notfalls bis zum Bundesgerichtshof

Die Stiftung Museum Schloss Moyland rechnet im Rechtsstreit um 19 Bilder des Kunstfotografen Manfred Tischer von der Beuys' Live- Aktion "Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet" von 1964 wohl mit einer Schlappe vor dem Landgericht Düsseldorf. Das wird erst am 29. September sein Urteil verkünden. Die Stiftung will bei einer Niederlage bis vor den Bundesgerichtshof ziehen, hieß es in einer Erklärung nach der heutigen Verhandlung vor dem Landgericht in Düsseldorf.

Der Rechtsanwalt der Stiftung Museum Schloss Moyland (Kanzlei Schertz Bergmann aus Berlin) gab heute diese Presseerklärung heraus:

"Am 08.09.2010 fand vor dem Landgericht Düsseldorf die Verhandlung in der Auseinandersetzung zwischen der VG Bild-Kunst und der Stiftung Museum Schloss Moyland statt. Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist die geplante Ausstellung von insgesamt 19 bisher unveröffentlichten Fotos des Fotografen Manfred Tischer im Museum Schloss Moyland. Die Fotos zeigen u. a. Joseph Beuys bei einer Aktion, die im Jahr 1964 live in der ZDF-Sendung „Die Drehscheibe“ ausgestrahlt wurde. Die VG Bild-Kunst, die die Rechte für die Beuys-Erbin Eva Beuys geltend macht, sieht in der Ausstellung dieser 19 Fotos eine unzulässige Bearbeitung der ursprünglichen Aktion von Beuys. Sie hat deshalb beantragt, die streitgegenständliche Ausstellung durch das Gericht untersagen zu lassen.
Aus Sicht der Stiftung Museum Schloss Moyland ist die von der VG Bild-Kunst vertretene Rechtsauffassung nicht haltbar. Niemand versteht die 19 Fotos einzeln oder in ihrer Gesamtheit als Bearbeitung der ursprünglich 20- bis 30-minütigen Aktion, an der auch Wolf Vostell und Bazon Brock beteiligt waren und von der keine anderweitigen Bilder existieren. Es handelt sich nicht um eine Bearbeitung im Sinne des Urheberrechts, sondern um kunsthistorisch wertvolles Dokumentationsmaterial, welches auch gegen den Willen der VG Bild-Kunst und der Beuys-Witwe Eva Beuys veröffentlicht und ausgestellt werden können muss.
Die VG Bild-Kunst hatte Unterlassungsansprüche schon im Jahr 2009 im Wege einer einstweiligen Verfügung geltend gemacht. Seinerzeit war das Landgericht Düsseldorf der Argumentation der VG Bild-Kunst gefolgt. Auf Grund eines Formfehlers bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung
hob das OLG Düsseldorf dann allerdings die einstweilige Verfügung auf, sodass nunmehr im Hauptsacheverfahren entschieden werden muss.
Die Sach- und Rechtslage wurde anlässlich der Verhandlung vom 08.09.2010 ausführlich vom Landgericht Düsseldorf erörtert. Eine Tendenz im Hinblick auf ein bestimmtes Urteil konnte den Ausführungen des Vorsitzenden Richters noch nicht entnommen werden. Es wäre allerdings keine Überraschung, wenn das Landgericht Düsseldorf wie auch schon im einstweiligen Verfügungsverfahren die Auffassung der VG Bild-Kunst teilt. Sollte dies der Fall sein, wird die Stiftung Museum Schloss Moyland Berufung gegen das Urteil einlegen, um hiermit eine Entscheidung durch das OLG Düsseldorf oder letztinstanzlich durch den Bundesgerichtshof herbeizuführen.
Die Beantwortung der streitgegenständlichen Rechtsfragen hat für viele Bereiche der Fotodokumentation entscheidende Bedeutung. Würde sich die Auffassung der VG Bild-Kunst durchsetzen, könnten Foto-Dokumentationen von Theaterstücken, Musikaufführungen, Performances, Happenings
etc. stets vom Urheber mit dem Argument der unzulässigen Bearbeitung untersagt werden.
Hiermit würde die Arbeit von Fotografen, Museen und Wissenschaftlern erheblich erschwert werden. Deshalb hat die Stiftung Museum Schloss Moyland vor, den Instanzenzug auszuschöpfen, falls der Prozess erstinstanzlich nicht gewonnen werden kann. Als Termin zur Verkündung des Urteils hat das Landgericht Düsseldorf den 29. September 2010
festgelegt.
Berlin, den 08.09.2010
Rechtsanwalt Simon Bergmann"

Darum geht es im Urheberrechtsstreit (Aktionsfotografie) aus Sicht des Moyländer Museums zwischen der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst / Eva Beuys gegen die Stiftung Museum Schloss Moyland:
Hintergrund I: Der Urheberrechtsstreit

Der Streit zwischen Eva Beuys und der Stiftung Museum Schloss Moyland dauert aber schon länger:
Hintergrund II: Chronologie

Autor:

Klaus Schürmanns aus Kleve

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