Ortsumgehung Kleve-Kellen noch zeitgemäß?
Kleve-Kellen B220n: Aktualisierte Planung für Ortsumgehung Kleve-Kellen wird offengelegt

B220n | Foto: erstellt mit TIMonlineNRW

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen plant eine Verlegung der Bundesstraße 220 im Bereich des Ortsteils Kleve-Kellen. Dazu, siehe Offenlage unten

An einer Realisierung der Umgehungsstraße arbeitet man jetzt schon über 20 Jahre. Was damals vielleicht noch sinnvoll war, muss man heute infrage stellen. Eine 3 Kilometer lange, versiegelte Fläche (rd. 7 Hektar) sind im Zeichen des Klimawandels unverantwortlich. Zumal durch zu erwartende Klimawandelzwänge der Individualverkehr abnehmen wird, muss. Die Schadstoffe durch E-Autos und auch die Lärmbelastung abnehmen werden. Die Baukosten, Stand 2014, von 8,5 Mio. werden wohl auch nicht ausreichen.

In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung stellt der BUND fest "Desaster im Dutzend - Bundesverkehrswegeplan führt in die klimapolitische Sackgasse und in das verkehrspolitische Abseits" 
Zitate Ausschnitt aus der Pressemittelung:
"Mit der anstehenden Überprüfung des Bedarfsplans zum Bundesverkehrswegeplan ergibt sich die Chance, gravierende Fehler der Fernstraßenplanungen zu korrigieren. Der BUND fordert in diesem Zusammenhang ein Stopp aller laufenden Planungen und im Bau befindlichen Projekte und eine Überprüfung dieser Projekte unter vollständiger Einbeziehung aller umwelt- und klimarelevanten Aspekte.
Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND NRW fügt mit Blick auf die Situation im bevölkerungsreichsten Bundesland an: "Erhalt statt Neubau. Nirgends wird die Notwendigkeit, sich auf diese einfache Formel zu konzentrieren, so sichtbar wie in NRW. Die Rahmedetalbrücke auf der A45 und die Rheinbrücke bei Leverkusen sind nur zwei Bespiele für die Fehler der letzten Jahre. Statt jetzt weiter in neue Straßen zu investieren, muss die bestehende Infrastruktur saniert werden. Aber auch dabei darf das Planungsrecht nicht ausgehebelt werden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist auch bei Ersatzneubauten ein wichtiger Bestandteil einer rechtssicheren Planung."

Offenlage
Nach der ersten Offenlage wurden 69 Einwendungen erhoben, woraufhin die Planung überarbeitet und ergänzt wurde. Das Ergebnis – unter anderem mit einer Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung, weiteren Unterlagen zur Zielvorgabe der EU-Wasserrahmenrichtlinie, immissionsrechtlichen sowie umweltfachlichen Untersuchungen – zeigt das so genannte Deckblatt 1, das nun offengelegt wird. Diese Unterlagen, Zeichnungen und Erläuterungen, werden vom 1. bis 30. Juni 2022 im Foyer des Eingangsbereichs der Stadtverwaltung Kleve, Minoritenplatz 1, ausgelegt und sind für alle Interessierten einsehbar: montags bis freitags von 08:30 bis 12:30 Uhr sowie montags und mittwochs von 14:00 bis 17:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr. Im Rathausgebäude besteht weiterhin die Maskenpflicht, es gelten die Abstands- und Hygieneregeln.

Digital sind die Planunterlagen des Deckblatts im Zeitraum der Offenlage (1. bis 30. Juni 2022) auch über die Website der Bezirksregierung Düsseldorf in der Rubrik Offenlagen (https://url.nrw/offenlage) zugänglich.

Jeder, dessen Belange durch die im Deckblatt 1 dargestellten Änderungen erstmals oder stärker als bisher berührt werden, kann bis einschließlich 14. Juli 2022 bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 25, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf oder bei der Stadt Kleve, Fachbereich 61.1, Minoritenplatz 1 in 47533 Kleve, schriftlich Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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