Landratswahl: Stimmzettel-Schablonen unterstützen sehbehinderte Menschen bei der Stimmabgabe

Interessierte können die Unterlagen ab sofort beim Kreis Kleve anfordern.
Bei der Landratswahl am Sonntag, 27. November 2022, und einer möglichen Stichwahl zwei Wochen später können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Stimme eigenständig abgeben. Das ermöglicht eine Stimmzettelschablone, die ab sofort kostenfrei verteilt wird und für beide Wahlen geeignet ist.

„Bei dem Einlegen des Stimmzettels in die Schablone orientieren sich blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler an der abgeschnittenen rechten oberen Ecke des Stimmzettels“, erläutert Kreiswahlleiterin Zandra Boxnick, Allgemeine Vertreterin der Landrätin. Über eine Telefonhotline, die 24 Stunden täglich unter 02821 85-754 erreichbar ist, erhalten Interessierte Auskunft über die Bewerberinnen und Bewerber um das Amt der Landrätin bzw. des Landrates. Dies ermöglicht es, blinden und sehbehinderten Wählerinnen und Wählern sich zu informieren und den Stimmzettel ohne fremde Hilfe auszufüllen.

Die Stimmzettelschablonen können telefonisch bei der Kreisverwaltung Kleve unter 02821 85-169 und -161 angefordert werden. Um sicherzustellen, dass die Wahlhilfe rechtzeitig eintrifft, empfiehlt die Kreiswahlleitung, die Unterlagen möglichst zeitnah anzufordern.

Die Kreiswahlleiterin weist zudem darauf hin, dass die Broschüre „Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt! - Wissen, wie man wählt", die für die Kommunalwahlen 2020 aufgelegt wurde und unter dem nachstehenden Link abgerufen werden kann, inhaltlich auch für die nun anstehende Landratswahl greift.

https://www.politische-bildung.nrw.de/fileadmin/imperia/md/content/e-books/Wahl2020_leichte_Sprache_Neutral_eBook.pdf

Seitens der kreisangehörigen Kommunen wird zudem sichergestellt, dass es für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen barrierefreie Wahlräume gibt. „Die Wahlämter der Städte und Gemeinden im Kreis Kleve können Auskunft darüber erteilen, welche Wahllokale barrierefrei erreichbar sind. Wenn das eigene Wahllokal nicht barrierefrei zugänglich ist, kann ein Wahlschein beantragt werden. Mit diesem kann man dann in einem anderen, barrierefreien Wahllokal wählen", erläuterte Boxnick.

Wer nicht lesen oder wegen einer Behinderung den Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen, falten, bei der Briefwahl in den Stimmzettelumschlag einlegen oder in die Wahlurne einwerfen kann, darf sich bei der Briefwahl oder im Wahllokal von einer anderen Person helfen lassen. Diese Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein und kann frei ausgewählt werden. Sie ist zur Geheimhaltung verpflichtet und darf ausschließlich die Kennzeichnung des Stimmzettels mit der, vom Wähler selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung, unterstützen. Eine Beeinflussung der Willensbildung ist unzulässig.

Aktuelle und umfassende Informationen zur Landratswahl im Kreis Kleve befinden sich online unter www.kreis-kleve.de(Suchbegriff: „Wahlen“).

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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