Polizei: Verstärkte Alkoholkontrollen an den Karnevalstagen

Während der Karnevalszeit wird die Polizei im Kreis Kleve bei flächendeckenden Kontrollen besonders auf Alkoholsünder achten. Wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, muss immer damit rechnen, zur Verantwortung gezogen zu werden. Am besten ist es, den Wagen zu Feiern gar nicht erst mit zu nehmen. Wer alkoholisiert am Steuer das Leben anderer gefährdet, handelt unverantwortlich. Zudem muss man mit saftigen Geldstrafen und dem Verlust des Führerscheins rechnen.

Noch weit härter sind die Folgen bei einem verursachten Verkehrsunfall. Bus, Bahn oder Taxi sind die besseren Alternativen. Auch am "Morgen danach" darf der nach ein paar Stunden Schlaf noch vorhandene Restalkohol nicht unterschätzt werden. Nach einer durchzechten Nacht sollte das Fahrzeug noch stehen bleiben.

Man sollte wissen: Schon bei 0,3 Promille ist der Führerschein in Gefahr, wenn Anzeichen von Fahruntüchtigkeit vorliegen, z. B. durch die Beteiligung an einem Unfall. Die 0,3 Promillegrenze gilt für alle Fahrzeugführer und damit auch für Radfahrer. Ab einem Promillewert von 1,6 gelten Radfahrer darüber hinaus als absolut fahruntüchtig - dies bedeutet, dass dann immer die Verkehrsstraftat "Trunkenheit im Verkehr" vorliegt. Für Kfz-Führer liegt bereits ab 0,5 Promille ein Verstoß vor, auch wenn keinerlei Anzeichen für Fahruntüchtigkeit beobachtet wurden. Für sie beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille Für Fahranfänger gilt völliges Alkoholverbot.

Daher: Den Karneval genießt man am besten zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Autor:

Lokalkompass Kleve aus Kleve

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