Anträge auf Gewerbesteuererleichterungen
Langenfeld bietet Hilfe für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen

Langenfelder Unternehmen, die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind, können eine Stundung der Gewerbesteuerforderungen oder eine Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 2020 zu beantragen.
  • Langenfelder Unternehmen, die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind, können eine Stundung der Gewerbesteuerforderungen oder eine Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 2020 zu beantragen.
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Um bei krisenbedingten Liquiditätsengpässen der Langenfelder Unternehmen zu helfen, können ab sofort Anträge für Gewerbesteuererleichterungen gestellt werden. Die Langenfelder Stadtverwaltung bietet hierfür ein einfaches Antragsformular zur Hilfe an. Das Formular kann im Internet unter www.langenfeld.de heruntergeladen werden: https://www.langenfeld.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=138&id=412812

Damit ist es den Unternehmen möglich, eine Stundung der Gewerbesteuerforderungen zu beantragen. Ebenso können Anträge auf Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 2020 gestellt werden, wenn diese nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind. Dazu ist eine kurze Begründung notwendig.

Stundung oder Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen

Um beide Verfahren vereinfacht beantragen zu können, wurde das genannte Formular bereitgestellt. Das Formular ist persönlich zu unterschreiben und per Email an die E-Mailadresse gewerbesteuer@langenfeld.de bzw. per Fax an 02173/794-96701 zu übermitteln oder per Post an Stadt Langenfeld, Referat Steuern und Abgaben, Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld, zuzusenden. Ein direkter Einwurf in den Briefkasten der Stadtverwaltung vor dem Haupteingang des Rathauses ist selbstverständlich ebenfalls möglich.

Keine Vollstreckungsmaßnahmen

Es wird dabei grundsätzlich gewährleistet, dass bei Eingang entsprechender Anträge keine Mahnungen verschickt, beziehungsweise gegebenenfalls erteilte Lastschrifteinzüge nicht durchgeführt sowie keine Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden. Das Team des Referates Steuern und Abgaben wird die eingehenden Anträge unter den gegebenen Umständen möglichst zeitnah bearbeiten.

Weitere Unterstützungsmaßnahmen

Die Langenfelder Wirtschaftsförderung hat die Unternehmen frühzeitig über Unterstützungsmaßnahmen von Bund, Land, Förderbanken und anderen Institutionen informiert. Heute wurde noch einmal eine aktualisierte Rundmail versendet. https://www.langenfeld.de/Seiten/Fragen-und-Antworten-COVID-19-HGD.html

Autor:

Stefan Pollmanns aus Langenfeld (Rheinland)

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