Keine abweichenden Regelungen
Schüler: Freitestung nur mit Test

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In seiner Handlungsempfehlung zu Corona konkretisiert das Ministerium für Schule und Bildung NRW die zur Eindämmung von COVID-19 festgelegten Schutzmaßnahmen in den Nordrhein-Westfälischen Schulklassen im Winterhalbjahr.

Entgegen einzelner Presseberichte, sieht das Landesgesundheitsministerium keine abweichenden Regelungen zur frühzeitigen Beendigung einer Isolation bei positivem Testergebnis von Schülern vor. Darauf weist das Kreisgesundheitsamt hin.

Nach 5 Tagen freitesten

Gemäß Corona-Test- und Quarantäneverordnung kann eine Freitestung mittels Bürgertest oder PCR-Test frühestens ab Tag 5 der Isolation erfolgen. Ein Antigenselbsttest reicht dafür nicht aus. Wird keine Freitestung in Anspruch genommen, so endet die Isolation grundsätzlich nach zehn Tagen. Weitere Infos zu Corona auf den Seiten des Schul- oder Gesundheitsministeriums NRW.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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