SPD Antrag:
Landesregierung muss Eltern endlich entlasten - Keine Elternbeiträge für eingeschränkte Leistung

"Zur Eindämmung der Corona-Pandemie waren im Februar 2021 seitens der Landesregierung alle Eltern dringend aufgefordert, ihre Kinder nicht in der Kindertagesstätte oder Tagespflegestelle betreuen zu lassen. Diesem Appell ist die weit überwiegende Mehrheit der nachgekommen und hat den Großteil der Betreuungsarbeit geleistet. Auch in den sich anschließenden Monaten war – und ist es noch – der Betreuungsumfang sowohl in Kitas als auch in der OGS eingeschränkt. Die Elternbeiträge werden für die Monate Februar 2021 fortfolgende entgegen der Regelungen im Jahr 2020 sowie im Januar 2021 dennoch erhoben. Die Landesregierung konnte sich bisher nicht zu einem Erlass bzw. einer Erstattung der Elternbeiträge durchringen. Eltern stehen vor der Situation, dass sie für eine nur eingeschränkt angebotene Betreuungsleistung die volle Beitragshöhe zahlen müssen. Das widerspricht dem Verständnis von Leistung und Gegenleistung und missachtet die Herausforderungen, denen sich Eltern und Familien angesichts des eingeschränkten Betreuungsangebots ausgesetzt sehen", begründet der SPD Fraktionsvorsitzende Rüdiger Billeb einen aktuellen Antrag der SPD für den kommenden Rat bzw. Hauptausschuss am kommenden Donnerstag. Die SPD beantrag u.a. und unter Vorbehalt der Erstattung durch das Land für den Monat Februar 2021 keine Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege sowie für den Besuch einer Offenen Ganztagsschule zu erheben bzw. diese rückwirkend zu erstatten. Weiterhin fordern die Lünener Sozialdemokraten für jeden weiteren Monat mit eingeschränktem Betrieb ganz oder anteilig gem. der entsprechenden landesrechtlichen Beteiligung zu erlassen.

Autor:

Martina Meier (SPD) aus Lünen

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