Disziplinarverfahren gegen einen Beamten der Spezialeinheiten wegen des Verdachts extremistischer Äußerungen

Gegen einen Angehörigen der Spezialeinheiten Münster ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Es besteht der Verdacht, dass der Beamte über einen Messengerdienst privat Nachrichten mit extremistischen Inhalten verfasst hat oder solchen Nachrichten nicht entgegengetreten ist. In einem der Behörde bekanntgewordenen Nachrichtenverlauf mit einem Angehörigen der Bundeswehr kam es unter anderem auch zu rechtsextremistischen, gewaltverherrlichenden Äußerungen. 

Disziplinarverfahren

Die fraglichen Nachrichten hatte der Beamte über sein privates Handy mit einem Bundeswehrangehörigen ausgetauscht. Der Sachverhalt ist von der Staatsanwaltschaft Münster geprüft worden. Im Ergebnis wurde eine strafrechtliche Relevanz verneint, da es sich um nicht öffentliche Nachrichten zwischen zwei Personen gehandelt hat. Im Disziplinarverfahren wird nun der Frage nachgegangen, inwieweit der Beamte gegen die beamtenrechtliche Treue- und Wohlverhaltenspflicht verstoßen haben könnte. Nähere Einzelheiten unterliegen der Vertraulichkeit des Disziplinarverfahrens. Der Extremismusbeauftragte der Polizei Münster ist eingebunden.

Derzeit lägen zwar keine Hinweise vor, dass weitere Beamte des Polizeipräsidiums Münster an dem Chat beteiligt waren oder davon wussten.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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