Festnahme bei Kontrolle im Restaurant in Marl

Kontrolle in einer Küche (Symbolbild) Zoll

Vor einiger Zeit überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dortmund die Arbeitnehmer eines Restaurants in Marl.Unter den angetroffenen Arbeitnehmern befand sich auch ein pakistanischer Staatsangehöriger, der als Aushilfe beschäftigt wurde. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen benötigen pakistanische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt.

Der 34-jährige Mann verfügte jedoch weder über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit noch zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Gegen ihn wurde daraufhin ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet und er wurde vorläufig festgenommen.
Über den weiteren Verbleib des Mannes entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde.
Den Arbeitgeber des Beschuldigten erwartet ein Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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