Unfallflucht mit Sachschaden

Bild: Polizei NRW

3.000 Euro Sachschaden hinterließ ein unbekannter Fahrer an einem geparkten Firmenfahrzeug, das an der Letterhausstraße geparkt war. Der Zeitraum, in dem der Schaden entstanden sein muss, liegt zwischen Samstagabend und Dienstagmorgen. Bislang liegen keine Hinweise auf den Verursacher vor.

Schon eine Sekunde der Unachtsamkeit und es passiert ein kleiner Rempler beim Einparken, man touchiert ein anderes Fahrzeug oder einen Gegenstand beim Wenden oder Rückwärtsfahren, man berührt beim Vorbeifahren den Spiegel eines geparkten oder entgegenkommenden Fahrzeugs. Trotzdem fährt der Verursacher weiter. Neben den oftmals als „Bagatelle“ empfundenen Unfällen gibt es aber auch Fluchten, bei den Menschen verletzt oder gar getötet werden.

All diese Fälle sind Unfallfluchten und somit Straftaten und keine Kavaliersdelikte!

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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