Bewohner des Ahornwegs in Marl-Hüls wehren sich gegen drohende Entmietung?

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Einen Brief mit ihren Sorgen sendeten die Bewohner des Ahornweges in Marl Hüls an die Fraktionen im Marler Stadtrat.  Sie haben  große Sorge, keine geeigneten und bezahlbaren Wohnungen zu finden, wenn der Römerpark kommen sollte. Der Tagesordnungspunkt steht auch auf der nächsten Sitzung des Marler Stadtrates.  Die 30. Sitzung des Rates findet  am 1.02.2018, um 16:00 Uhr  im Sitzungsraum I , Rathaus, Creiler Platz 1 statt.
TOP 12:  Vorlage: 2018/0017, 
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 241 der Stadt Marl für den Bereich nördlich der Bergstraße zwischen Römerstraße und Volksbank
I. Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 241 'Römer-Quartier Hüls'
II. Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Brief der Anwohner des Ahornwegs sowie der Römer- und Merveldtstraße an die Fraktionen im Marler Stadtrat

Anrede
Durch einen Zeitungsartikel erfuhren die Anwohner des Ahornwegs sowie der Römer- und Merveldtstraße Ende April 2017, dass der Immobilienunternehmer Römer den Kauf und Abriss ihrer Wohnhäuser beabsichtigt, um Platz für großzügige Gewerbeimmobilien zu schaffen. Auf Nachfrage bei der Stadt und bei Vivawest als derzeitiger Eigentümer der Häuser, wurde beschwichtigt und entsprechende Pläne als unzutreffend zurückgewiesen. Die Immobiliengesellschaft des Herrn Römer verweigerte trotz mehrfacher Nachfrage der Betroffenen eine Stellungnahme.

Nun erfahren die betroffenen Anwohner zufällig, dass der Planungsausschuss der Stadt am 25.1.2018 die „vorhabensbezogene“ Erstellung eines Bebauungsplanes auf Betreiben des Investors kurzfristig beschließen soll.

Die Anwohner sind entsetzt über das hinterhältige Vorgehen der beteiligten Akteure und die Art und Weise wie die Anwohner über Monate für dumm verkauft wurden. Es ist offensichtlich, dass das Schaffen von unumstößlichen Fakten Vorrang vor einem angemessenen Umgang mit den unmittelbar Betroffenen hat. Dies ist besonders anstößig, weil viele Anwohner seit Jahrzehnten, manche seit mehr als 45 Jahren, in den Häusern leben. Gerade die zahlreichen älteren und betagten Mitbürger fühlen sich durch dieses Vorgehen massiv in ihrer Existenz bedroht.

Unabhängig von diesem dreisten Vorgehen, ist festzustellen, dass eine Erneuerung und Modernisierung des Ortskerns von Hüls natürlich grundsätzlich zu begrüßen ist. Die Volksbank hat jüngst beispielhaft gezeigt, wie dies gelingen kann. Im Bereich der Hülsstraße und der Victoriastraße besteht weiterhin großer Bedarf und Potenzial, nicht jedoch im Bereich der Wohnbebauung am Ahornweg/Römerstraße:

Es ist inakzeptabel, dass innerstädtischer Wohnraum mit bezahlbaren Mieten und nachweislich langjährig guter Auslastung in Gebäuden mit solider Bausubstanz für ein äußerst fragwürdiges Großprojekt eines einzelnen ambitionierten Investors zerstört werden soll.
Es ist unerträglich, dass Anwohner, die zum Teil seit mehr als 45 Jahren in einer intakten und integrativen Nachbarschaft leben, die viel Zeit, Herzblut und Geld in die Verschönerung ihrer Wohnung und Gärten investiert haben, nun aus ihrem bisherigen Lebensumfeld vertrieben werden sollen.
Es ist unzumutbar, dass die verbleibenden Anwohner, unter anderem in den benachbarten Seniorenwohnungen, zukünftig täglich von 6 bis 22:00 dem erheblichen Lärm der geplanten Geschäfte (Kunden-, Liefer- und Rangierverkehr, Lüfter, Pressen, Einkaufswagen etc.) ausgesetzt werden sollen.
Es ist unverständlich, wie die ohnehin völlig überlastete Römerstraße zusätzliche Fahrzeugbewegungen von deutlich mehr als 4.500 PKWs und etwa 40 LKWs an Werktagen aufnehmen soll. Bereits jetzt entstehen trotz modernisierter Ampeltechnik ganztägig immer wieder lange Rückstaus bis über die Merveldtstraße hinaus.
Es ist unglaubwürdig, dass das Projekt vom Investor zeitnah umgesetzt werden kann. Denn eine Entmietung durch „Verwertungskündigungen“ mit dem Ziel der beabsichtigten Gewinnoptimierung wurde unlängst vom BGH als unzulässig bewertet. Und die Mieter werden sich dauerhaft und mit allen Mitteln einer derartigen Entmietung widersetzen.
Es ist unglaublich, dass ein Investor einen „vorhabensbezogenen“ Bebauungsplan herbeiführen möchte, wodurch der Abriss von Wohnraum und die Bebauung mit gewerblichen Gebäuden vorab zementiert werden. Eine rechtskonforme und lediglich pflichtgemäße Beteiligung der allgemeinen Öffentlichkeit wird nichts an dem grundsätzlichen Konzept des Investors ändern (siehe BP Jahnstadion). Die besonderen Belange der unmittelbar vom Abriss betroffenen Anwohner werden dabei in keiner Weise angemessen berücksichtigt.
Es ist ein unseriöser Ansatz, die ohnehin schwierige Geschäftslage auf der östlichen Seite der Vivawest dadurch weiter zu abzuwerten: Der geplante Neubau auf der gegenüberliegenden Seite sieht lediglich kalte, fensterlose Lagerflächen ohne jeglichen Publikumsverkehr vor. Eigennutz des Investors hat auch hier offensichtlich Vorrang vor der Stärkung des vorhandenen Einzelhandels,
Schließlich sind die Vorhaben auch untauglich für die Entwicklung des Ortskerns von Hüls. Denn Unternehmen wie das Dänisches Bettenlager, Fressnapf, Aldi aber auch Getränkelogistiker und Textildiscounter bevorzugen nachweißlich Gewerbegebiete mit jeweils großem Parkplatzangebot und guter Erreichbarkeit. Lenkerbeck und die Zechenstraße in Brassert sind dafür ein Beleg.

Wir fordern deshalb, dass der Antrag auf Erarbeitung eines „vorhabensbezogenen“ Bebauungsplans abgelehnt wird. Ein vorhabensunabhängiger Bebauungsplan soll sich räumlich ausschließlich auf den durch den Einzelhandel genutzten Bereich des Zentrums von Hüls konzentrieren.


Bügerinitiative Marl Hüls

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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