Bürgerantrag Denkmalschutz steht auf der Tagesordnung des Haupt und Finanzausschusses der Stadt Marl

Der HUFU befasst sich in der nächsten Sitzung mit einer Bürgeranregung.Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung NRW
betr. Unterschutzstellung und Pflege des Rathauses Marl als Denkmal.
Anregung der Bürgerinitiative Rathaussanierung stoppen gem. § 24 GO NRW

BÜRGERANTRAG ZUR UNTERSCHUTZSTELLUNG UND PFLEGE DES RATHAUSES MARL ALS DENKMAL

Der Rat der Stadt Marl möge beschließen:
Der Rat der Stadt Marl ruft den Minister für Bauen und Verkehr des Landes NRW als oberste Landesbehörde dazu auf, die Unterschutzstellung des Rathauses Marl als Denkmal aus politischen und finanziellen Gründen wieder aufzuheben. Der Rat der Stadt Marl sieht angesichts eines eingereichten Bürgerbegehrens – derzeit erhebliche politische Schwierigkeiten, die Sanierung des Marler Rathauses im Rahmen der Denkmalpflege durchzusetzen. Der Rat der Stadt Marl hält auch angesichts der Kostenexplosion innerhalb von drei Jahren und angesichts der zukünftigen finanziellen Lasten, die mit der Sanierung und ständigen lnstandhaltung bzw. regelmäßig zu erwartenden lnstandsetzungen verbunden sein werden, die Auswirkungen auf den Etat der Stadt Marl dauerhaft für unzumutbar. lm Übrigen lassen die statischen und energetischen Bedingungen auch zukünftig negativen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Rathaus befürchten.

BEGRÜNDUNG:

Gegen den Willen des Rates der Stadt Marl wurde das Marler Rathaus durch den Landrat des Kreises Recklinghausen, Cay Süberkrüb, von der Oberen Denkmalbehörde und im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe unter Denkmalschutz gestellt. Der Bürgermeister der Stadt Marl, Werner Arndt, hat sich dem nicht widersetzt und ließ als untere Denkmalbehörde das Rathaus in die Denkmalliste eintragen. Der Rat der Stadt Marl hat sich dieser Maßnahme – im Glauben damit Schlimmeres zu verhüten – zwischenzeitlich gebeugt und als verantwortlicher Entscheidungsträger bisher keinen Widerspruch dagegen eingelegt. Etliche Mitglleder des Rates sahen im Zuge dessen die Sanierung des Rathauses als alternativlos an. Die große Mehrheit des Rates stimmte – trotz der veränderten und finanziell erheblich schlechteren Rahmenbedingungen – am 27.09.20L8 der Fortführung der Rathaussanierung zu.
Die in den letzten Jahren zutage getretenen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Rat der Stadt Marl und der Oberen Denkmalbehörde sind eine klassische Situation, in der die zuständige Ministerin des Landes NRW um eine Entscheidung gegen die Unterschutzstellung des Marler Rathauses als Denkma lgebeten werden sollte.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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