Die bestehenden Klimaschutzprogramme der Bundesregierung sind rechtswidrig und müssen kurzfristig um wirksame konkrete Maßnahmen nachgebessert werden

Foto: Deutsche  Umwelthilfe

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zwingt die Bundesregierung vor Gericht zu ausreichendem Klimaschutz. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat nach Klimaklagen der DUH bestätigt: Die Klimaschutzprogramme der Bundesregierung reichen nicht aus, um die Klimaziele bis 2030 beziehungsweise 2045 einzuhalten. Damit gewinnt die DUH ihre Klagen sowohl für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie Verkehr als auch für den Landnutzungssektor (LULUCF). Die Bundesregierung ist nun verpflichtet, schnellstmöglich ausreichende Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen.

Besonders in den Sektoren Verkehr und Gebäude klafft eine gewaltige Emissionslücke bis 2030. Deswegen ist es dringend notwendig, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislatur weitreichende Maßnahmenpakete beschließt.

Wenige Tage vor der Verhandlung war die Bundesregierung damit gescheitert, den Termin zu verlegen. Das Gericht lehnte dies ab und hat heute nach dem geltenden Klimaschutzgesetz entschieden. Die Urteile werden sich durch das Inkrafttreten eines abgeschwächten Klimaschutzgesetzes nicht erledigen: Im LULUCF-Sektor ändert sich durch das entkernte Gesetz nichts. In den anderen Sektoren wird es auf eine gerichtliche Überprüfung jetzt noch nicht relevanter Projektionsdaten ankommen - jedenfalls das Klimaziel 2030 wird auch nach den jüngsten Projektionen des Umweltbundesamtes nicht eingehalten.

Mit einer Aktion vor der Verhandlung hat die DUH ausreichende und sofort wirksame Klimaschutzmaßnahmen gefordert und gegen die Entkernung des Klimaschutzgesetzes protestiert. Zudem hat die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation Unterschriften und persönliche Botschaften von knapp 12.000 Menschen, die sich in den vergangenen Wochen hinter die Klimaklagen gestellt haben, symbolisch mit in den Gerichtssaal genommen.

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Siegfried Schönfeld aus Marl

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