Die Pläne für einen Autohof in Marl sind vom Tisch

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Die LKW-Freunde im Stadtplanungsausschuss wollten die Ansiedlung eines Autohofes in der Nähe der A 43 oder A 52 im Stadtgebiet Marl. Jetzt antworteten die Fachleute von Landesbetrieb Straßenbau NRW, wie hoch überhaupt ein Bedarf in Marl ist.

"Auf den von Ihnen angesprochenen Autobahnabschnitten der A 52 und der A 43 stellt sich
der Bedarf an LKW-Parkständen für das Prognosejahr 2025 wie folgt dar:
Abschnitt A 52 Anschluss B224 bis AK Marl-Nord: kein Bedarf an LKW-Parkständen ermittelt
Abschnitt A 43 AK Bochum/Witten bis AK Marl-Nord: 24 fehlende LKW-Parkstände --> Bedarf
soll durch Ausbau vorhandener Rastanlagen gedeckt werden
Abschnitt A 43 AK Marl-Nord bis AK Münster-Süd: 129 fehlende LKW-Parkstände --> Bedarf
soll durch Ausbau vorhandener Rastanlagen gedeckt werden
Ein größerer Bedarf an LKW-Parkständen lässt sich somit nur für den nördlichen Abschnitt
der A 43 zwischen dem AK Marl-Nord und dem AK Münster-Süd ableiten. In diesem Abschnitt
befindet sich allerdings bereits ein Autohof an der AS Senden. Dieser wurde bei der
Belegungszählung 2008 mit erhoben und wies bei 94 ausgewiesenen LKW-Stellplätzen
eine Belegung von durchschnittlich 132 % auf."

Es gibt also keinen Bedarf in Marl für einen Autohof!

Auch der Regionalverband Ruhr hat die Pläne der Stadt für einen Autohof abgelehnt. Der RVR hat Bedenken , dass der Bau die Landschaft als Erholungsgebiet zerstören würde. Der Autohof sollte in der Nähe der Abfahrt der A52 bei Frentrop entstehen.
Mit dem Regionalplan werden die Rahmenbedingungen für die Flächennutzungspläne aller Städte im Ballungsraum Ruhr geschaffen, bei denen Boden in Anspruch genommen wird. Die Städte und Planungsträger sind an die Zielaussagen des Regionalplanes gebunden.Die Städte und Gemeinde im Ruhrgebiet brauchen künftig bei der Aufstellung oder Änderung ihrer Flächennutzungspläne die Zustimmung des Regionalverbandes Ruhr.
Kommunen, die Flächenutzungspläne neu aufstellen oder ändern, müssen beim Träger der Regionalplanung (RVR) anfragen, ob die Planung den Zielen der Regionalplanung entspricht. Hat der RVR ein positives Votum erteilt, kann das Verfahren zur Änderung oder Neuaufstellung geführt werden. Gibt es ein negatives Votum ist das Vorhaben nicht möglich.
Der Autohof in Marl hätte zusätzlichen Verkehr in die Stadt gezogen. Schon jetzt fahren die LKW der DHL durch Marl und nicht auf die A52. Ausserdem wären die umliegenden Marler Stadtteile mit zusätzlichem Mautumgehungsverkehr belastet worden. Eine Forderung nach einem Autohof hätte die Bürger noch mehr belastet.
Der RVR ist der Meinung, dass der Bau des Autohofes die Landschaft als Erholungsgebiet zerstören würde.
Die Ablehnungsbegründung des RVR trifft meiner Meinung nach auch inhaltlich auf die Erweiterungspläne von SARIA in Marl Frentrop zu.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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