Kita- und OGS-Gebühren in Marl entfallen im April

Eine Dringlichkeitsentscheidung ist jetzt aufgrund der Corona-Krise für den Erlass der Eltern-Beiträge (Kitas, Tagespflege und OGS) im April von der Stadtverwaltung vorbereitet worden. Foto: Stadt Marl / Pressestelle
  • Eine Dringlichkeitsentscheidung ist jetzt aufgrund der Corona-Krise für den Erlass der Eltern-Beiträge (Kitas, Tagespflege und OGS) im April von der Stadtverwaltung vorbereitet worden. Foto: Stadt Marl / Pressestelle
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In einer Dringlichkeitsentscheidung haben die Ratsfraktionen entschieden, dass die Eltern-Gebühren für Kita, Tagespflege und offenen Ganztag (OGS) im April erlassen werden. Der Rat muss dies zwar in seiner nächsten Sitzung formal genehmigen, durch die Dringlichkeitsentscheidung ist die praktische Umsetzung aber jetzt schneller möglich.

Wie berichtet, tagen die Gremien des Marler Rates wegen der Corona-Krise vorerst nicht mehr. Nur in seltenen Fällen unabweisbar notwendiger Entscheidungen kann die Stadt Marl das Instrument der Dringlichkeitsentscheidung nutzen, das in der Gemeindeordnung NRW (§ 60 GO NRW) verankert ist. „Falls eine Einberufung des Rates oder des Haupt- und Finanzausschusses nicht rechtzeitig möglich ist, kann der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied entscheiden, soweit sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können“, erklärt Sabine Terboven, kommissarische Leiterin des Bürgermeisteramtes. Diese Entscheidung sei dann in der nächsten regulär stattfindenden Ratssitzung dem Rat zur Genehmigung vorzulegen. „Dringlichkeitsentscheidungen werden neben der Unterschrift des Bürgermeisters über das gesetzliche Mindestmaß hinaus weitere Unterschriften möglichst aller Ratsfraktionen enthalten“, sagt Terboven.
Eine solche Dringlichkeitsentscheidung ist jetzt aufgrund der Corona-Pandemie unter anderem für den Erlass der Eltern-Beiträge im April von der Stadtverwaltung vorbereitet worden. So kann sichergestellt werden, dass diese Entscheidung eine breite Basis hat und auch der Genehmigung durch den Rat nichts entgegensteht. Mit dieser Maßnahme sollen in der aktuellen außergewöhnlichen und schwierigen Situation die Familien in Marl entlastet werden. So stellt das Betretungsverbot für Kitas und Schulen viele Eltern vor die Herausforderung, eine angemessene Betreuung sicherzustellen. Dies ist eventuell auch mit Einkommenseinbußen oder zusätzlichen Kosten verbunden, etwa wenn das Problem durch Arbeitszeitverkürzung oder eine private Kinderbetreuung gelöst wird. Besonders diese Familien sollen durch den Verzicht auf die Beiträge entlastet werden.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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