Marl: Der aktuelle Planungsstand der beabsichtigten Unternehmenserweiterung von SARIA in Marl Frentrop

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Im Planungsausschuss der Stadt Marl wurden folgende Fragen zum aktuellen Sachstand der geplanten SARIA Erweiterung von der Stadt-Verwaltung beantwortet.

Frage1. Welche planungsrechtlichen Schritte hat die Stadt Marl aufgrund des Beschlusses 2012 / 0410 vom 15.11.2012 in Sachen Unternehmenserweiterung am Standort SARIA bisher unternommen?

Regelmäßig und obligatorisch wurde im Verlaufe der letzten Wahlperiode des Rates über den jeweiligen Sachstand im Stadtplanungsausschuss berichtet. In diesem Zusammenhang ist mehrfach erläutert worden, dass die Stadt Marl formal noch keine planungsrechtlichen Schritte in die Wege geleitet hat. Zunächst sind – wie wiederholt berichtet und erklärt wurde – vorbereitende Arbeiten durch das Unternehmen Saria erforderlich. Erst wenn die Rückmeldung des Unternehmens vorliegt, dass die vorbereitenden Arbeiten abgeschlossen sind, soll eine landesplanerische Voranfrage bei der zuständigen Regionalplanungsbehörde, dem Regionalverband Ruhr (RVR), gemeinsam
durch das Unternehmen und die Stadt Marl erfolgen. Dass die vorbereitenden
Arbeiten noch nicht zum Abschluss gekommen sind, ist gemäß der Auskunft
durch Saria-Vertreter auf die Tatsache zurückzuführen, dass die formale landesplanerische Voranfrage beim RVR in besonders sorgfältiger Form erstellt werden soll.
Seitens des Unternehmens wird nämlich nicht ausgeschlossen, dass bereits diese Voranfrage möglicherweise einer formaljuristischen Überprüfung standhalten muss.
So wird bei Saria davon ausgegangen, dass evtl. im Verlaufe des einzuleitenden
Prozesses der angestrebten Betriebserweiterung (rechtliche) Einwände gegen das Vorhaben formuliert werden könnten.
Vor diesem Hintergrund ist das Unternehmen bestrebt, eine gemeinsam mit der Stadt Marl beim RVR offiziell einzureichende landesplanerische Voranfrage möglichst rechtssicher und adäquat zu formulieren. Daher wurde von Saria eigens ein erfahrenes Ingenieurbüro mit der Vorbereitung der landesplanerischen Voranfrage beauftragt. Zudem wurden renommierte externe Gutachter eingebunden, die begleitend zur Erstellung der formalen Voranfrage beim
RVR eine rechtliche Würdigung und Beratung hinsichtlich der offiziell einzureichenden Texte und Unterlagen vorgenommen haben. Erfolgt sind überdies im Auftrag des Unternehmens Saria eine Artenschutz-Vorprüfung für einen Teilbereich der avisierten Erweiterungsfläche sowie die Eruierung von Möglichkeiten im Bereich von nachzuweisenden Kompensationsflächen. Diese vorbereitenden Schritte im Hinblick auf die Erläuterung und Begründung der formalen Anfrage beim RVR haben nach Auskunft des Unternehmens inzwischen eine solche Reife erreicht, dass in den nächsten Wochen davon auszugehen ist, dass das vom Unternehmen beauftragte Ingenieurbüro gemeinsam mit der Stadt Marl beim RVR die landesplanerische Voranfrage einreichen kann.
Frage 2.Mit welchem Ergebnis wurde der beabsichtigte Verbrauch von ca. 6 ha Landschaftsschutzgebiet für industrielle Zwecke mit der Landesregierung – auch vor dem Hintergrund der Vorgaben des neuen Landesentwicklungsplanes NRW – erörtert?
Frage 3. Wurde die Umwidmung von 6 ha Landschaftsschutzgebiet zu einer mit dem bisherigen Standort SARIA zusammenhängenden Industriefläche und deren Auswirkungen, bezogen auf die verbleibenden (zerschnittenen) Landschaftsschutzgebiete, mit dem Landesumweltministerium abgestimmt?
In den Sitzungen des Stadtplanungsausschusses ist im Verlaufe der letzten Wahlperiode des Rates mehrfach erläutert worden, dass der Landes-entwicklungsplan zwar Vorgaben für die jeweilige Regionalplanung beinhaltet, für das hier zur Disposition stehende einzelbetriebliche Erweiterungsvorhaben aber neben verschiedenen Institutionen und Behörden z.B. auf Kreisebene (z.B. Untere Landschaftsbehörde) die Regionalplanung und die Planungshoheit der Kommune relevant und maßgeblich sind.
Auf Landesebene ist Vertretern des NRW-Wirtschaftsministeriums das Erweiterungsvorhaben von Saria vorgestellt worden. Dort wurde diese geplante arbeitsplatzrelevante Maßnahme sehr positiv als eines der wenigen unternehmerischen Investitionsvorhaben mit der Perspektive von ca. 270 zusätzlichen Arbeitsplätzen und einer Investitionssumme von mehr als 50 Mio. € gewürdigt, für das keine öffentliche Förderung beantragt werden soll. Insbesondere wurde positiv vermerkt, dass angesichtsdes strukturbedingten Defizites an Arbeitsplätzen auch und gerade für nicht hochqualifizierte
Bewerber/innen am Standort Marl und in der umliegenden Region hier
ein entsprechendes Angebot entstehen soll, von dem in erster Linie der lokale und regionale Arbeitsmarkt profitieren kann. Auf der Basis dieser positiven Erstbeurteilung haben die Vertreter des Wirtschaftsministeriums angeboten, im Falle ggf. auftretender Konflikte mit Planungsvorgaben ein moderiertes Gespräch zur Beseitigung möglicher Realisierungshindernisse anzuberaumen. Da aber – wie erläutert – formal noch keine landesplanerische Voranfrage erfolgt ist, musste auf dieses Angebot des NRW-Wirtschaftsministeriums weder im Hinblick auf die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes noch auf die der Regionalplanung zurückgegriffen werden.
Frage 4. Sind mit der Landesregierung, insbesondere mit dem Umweltministerium, Alternativstandorte
wie z.B. freiwerdende Bergbauflächen besprochen worden?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis und welche Gründe führten zu dem Ergebnis?

Im Unterschied zum planwirtschaftlichen System z.B. der ehemaligen DDR basiert
das wirtschaftliche Handeln in der Bundesrepublik Deutschland auf den Grundsätzen der Marktwirtschaft. Diese wiederum erlaubt es investitions-bereiten Unternehmen, im Rahmen der vorhabenrelevanten rechtlichen Rahmenbedingungen u.a. den Zeitpunkt,
die Größenordnung und auch den Standort für geplante investive Maßnahmen
ohne staatliche Vorgaben im Rahmen einer unternehmerischen Investitionsplanung eigenständig festzulegen. Zwar bedarf die Umsetzung des jeweiligen Investitionsvorhabens der Ansprache und Einbindung von Institutionen und Behörden des öffentlichen Rechts im Hinblick auf die Überprüfung der Zulässigkeit und Genehmigungsfähigkeit,
nicht jedoch die zuvor im Unternehmen erfolgende Investitionsplanung
selbst, zu der auch die Standortwahl zählt. Vor diesem Hintergrund wurden
nicht dem Umweltministerium, sondern dem Unternehmen Saria mögliche Alternativstandorte (wie z.B. der Industriepark Dorsten / Marl) mit der Bitte vorgestellt, diese als Realisierungsort für die geplante Erweiterung in Betracht zu ziehen. Denn Gespräche mit dem Umweltministerium und anderen Institutionen des öffentlichen Rechts zu möglichen Alternativflächen wären erst dann sinnvoll gewesen, wenn der Investor bereit gewesen wäre, diese auch faktisch in seine Erweiterungsüberlegungen als mögliche Option einzubeziehen. Dies war jedoch nicht der Fall. Denn das
Unternehmen Saria teilte als Reaktion auf die Hinweise alternativer Standorte in bestehenden GI-Gebieten mit, dass am derzeitigen Unternehmensstandort in den letzten Jahren bereits mehr als 40 Mio. € investiert worden seien. Gerade die Synergieeffekte mit diesen bereits getätigten Investitionen wolle das Unternehmen nutzen. An anderen Standorten könnte auf die Vorteile dieser bereits erfolgten, umfangreichen Anlageinvestitionen nicht zurückgegriffen werden. Daher komme als Option kein aktuell oder zukünftig zur Verfügung stehendes GI-Gebiet in Betracht, das sich nicht in unmittelbarer Anbindung an die derzeitige Betriebsstätte befindet. Auch über dieses Gesprächsergebnis ist der Stadtplanungsausschuss im Verlaufe der letzten Wahlperiode
des Rates informiert worden.

WIR für Marl lehnt die SARIA Erweiterung am Standort in Marl Frentrop ab.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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