Nebeneinkünfte des Bürgermeisters der Stadt Marl 2023

Bürgermeister Werner Arndt. Foto: Stadt Marl / Pressestelle

Bürgermeister Werner Arndt ist Mitglied in folgenden Gremie:  

Nebeneinkünfte des Bürgermeisters 2023

1. Gesellschafterversammlung der werkstatt brassert g.GmbH, Vorsitzender
(2 Sitzungen, keine Vergütung)
2. Beirat der werkstatt brassert g.GmbH, Vorsitzender
(1 Sitzung, keine Vergütung)
3. Aufsichtsrat der neuma Wohnen GmbH
(Vergütung je Monat 50,00 €, entspricht 600,00 Euro)
4. Gesellschafterversammlung gate.ruhr GmbH, Vorsitzender
(keine Sitzung, keine Vergütung)
5. Beirat gate.ruhr GmbH, Vorsitzender
(2 Sitzungen, keine Vergütung)
6. Aufsichtsrat Stadtwerke Marl GmbH
(2 Sitzungen, Vergütung je Monat 50 €, entspricht 600 €)
7. Gesellschafterversammlung Stadtwerke Marl GmbH, Vorsitzender
(2 Sitzungen, keine Vergütung)
TOP-Mappe von TOP 43 der 27. Sitzung des Rates am 22.02.2024
Seite 28. Gesellschafterversammlung Netzgesellschaft Marl GmbH & Co. KG, Vorsitzender
(2 Sitzungen, keine Vergütung)
9. Beirat Netzgesellschaft Marl GmbH & Co. KG
(2 Sitzungen, keine Vergütung)
10. Vorstandsmitglied ChemKom e.V.
(keine Vergütung)
11. Kommunaler Beirat der Gelsenwasser AG
(1 Sitzung, keine Vergütung, ein Sitzungsgeld wird seit 2012 nicht mehr gezahlt)
12. Mitglied im Regionalbeirat der RAG Aktiengesellschaft
(1 Sitzung, Sitzungsgeld 200 €)
13. Mitglied im Regionalbeirat Rhein-Ruhr Westenergie GmbH
(2 Sitzungen, Grundvergütung + Sitzungsgeld 3.200 €)
14. Chemsite-Beirat
(keine Vergütung)
15. Emscher-Lippe-Konferenz
(keine Vergütung)
16. Gesellschafterversammlung Klinikum Vest GmbH
(2 Sitzungen, keine Vergütung)
17. Aufsichtsrat Klinikum Vest GmbH
(3 Sitzungen, Pauschale je Monat 200 € - entspricht 2.400 €)
18. Personalausschuss Klinikum Vest GmbH
(keine Vergütung)
19. Beirat Klinikum Vest GmbH
(1 Sitzung, Sitzungsgeld 150 €)
20. Wirtschaftsausschuss Städtetag
(keine Vergütung)
21. Kommunaler Arbeitgeberverband NRW
(keine Vergütung)
22. Konferenz der kreisangehörigen Städte im Deutschen Städtetag
(keine Vergütung)
23. Mitglied Beirat Ausbildungspaten e. V.
(keine Vergütung)
24. Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge – Vorsitzender des Ortsverbandes
(keine Vergütung)
25. Mitglied im Verwaltungsbeirat des Marler Stern
(keine Vergütung)
26. Vorsitzender des Intercent Marl e.V.
keine Vergütung)
27. Vorsitzender des Städtepartnerschaftsvereins Marl-Kusadasi e. V.
(keine Vergütung)
28. Stellv. Vorsitzender Hüls-AG-Stiftung
(keine Vergütung)
29. Vorsitzender des Vereins „Einfach ma(r)l geben“
(keine Vergütung)
30. Stellv. Vorsitzender des Vereins zur Förderung der Bewährungshilfe e. V.
(keine Vergütung)
Der Bürgermeister ist außerdem beratendes Mitglied im Verwaltungsrat, Mitglied der
Zweckverbandsversammlung und stellv. Mitglied des Risikoausschusses der Sparkasse
Vest Recklinghausen.
Für die Teilnahme an den Sitzungen des Verwaltungsrates der Sparkasse Vest Recklingha-
usen wurde in der Zeit vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 eine Jahrespauschale
von 2.500 € und für die Teilnahme an vier Sitzung 1680 € gezahlt.

Im Jahre 2023 hat eine
Sitzung der Zweckverbandsversammlung der Sparkasse Vest Recklinghausen stattgefun-
den, an der der Bürgermeister nicht teilgenommen hat. Hierfür wurde keine Vergütung ge-
zahlt. Des Weiteren werden für die Teilnahme an den Sitzungen des Risikoausschusses in
der Zeit vom 01.01 bis zum 30.06.2023 eine Halbjahrespauschale von 250 € und für die
Teilnahme an zwei Sitzungen 840 € gezahlt.
Unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 31. März 2011
(BVerwG 2 C 12.09) werden die Einkünfte aus der Tätigkeit bei der RAG an die Stadt Marl
abgeführt.

Die übrigen erzielten Nebeneinkünfte unterliegen der Verordnung über die Nebentätigkeiten
der Beamten und Richter im Lande NRW (NtV NRW). Danach sind bei Hauptverwaltungs-
beamten, die neben Vergütungen aus anderen Nebentätigkeiten auch solche aus Nebentä-
tigkeiten in Gremien der Sparkasse – hier als Mitglied im Verwaltungsrat – erhalten, diese
an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie zusammengerechnet die Höchstgrenze von
16.689,42 Euro im Kalenderjahr übersteigen.

Zusätzlich sind Vergütungen aus anderen Ne-
bentätigkeiten an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie insgesamt die Höchstgrenze von
11.126,27 Euro jährlich überschreiten (§ 13 Absatz 2 Satz 1 i.V.m. Absatz 1 NtV NRW, § 18
Satz 3 Sparkassengesetz NRW).
Diese Einnahmen aus Nebentätigkeiten des Bürgermeisters Werner Arndt unterschreiten in
2023 diese Grenzen.
Mit der in dieser Vorlage enthaltenen Aufstellung der Nebeneinnahmen nach § 53 Landes-
beamtengesetz NRW (LBG NRW) kommt der Bürgermeister seiner Verpflichtung nach § 17
Absatz 2 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW nach.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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