Offener Brief zur Rathaussanierung an den Bürgermeister der Stadt Marl, Herrn Werner Arndt

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens Rathaussanierung stoppen haben sich mit einen Brief an den Bürgermeister gewand um die offenen Fragen zur Rathaussanierung beantwortet zu bekommen. 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
durch die unterschiedlichen veröffentlichten Zahlenwerke und Varianten sind zum Thema Rathaussanierung versus Neubau Irritationen in der Bevölkerung und dadurch bedingt Diskussionen für und wider aufgetreten, die teilweise auf Fehlinformationen beruhen. Um für die Marler Bürgerinnen und Bürger diese teilweise emotional geführten Gespräche eine sachliche Komponente zu verleihen, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. In Ihren Ausführungen werden die Kosten für die Rathaussanierung mit 70,3 Mio €  beziffert. Diese Zahl ist auch in der Präsentation Stadt Marl/HPP genannt vom31.08.2018 aufgeführt. Aufgefallen ist, dass die Baukostenindexierung in Höhe von 7,7 Mio € zwar auch in den oben genannten Charts enthalten ist, aber letztlich nicht in der
Summe von 70,3 Mio € erscheinen. Frau Baudek sprach sogar in der Veranstaltung am 06.11.2018 von einem jährlichen Baukostenindex von 4,7 %, der die derzeit kalkulierte Summe von 70,3 Mio € bei einer Bauzeit bis 2022 auf ca. 84,5 Mio € anwachsen lässt.Dies würde wiederum zu einer zusätzlichen Belastung des Haushaltes führen, der in den Ausführungen von Herrn Dinklage nicht enthalten ist, und die möglicherweise weitere substantielle Einschränkungen für andere wichtige Vorhaben in Marl nach sich ziehen.
Da diese Berechnung aus den von Ihnen zur Verfügung gestellten Zahlen entstanden ist, bitten wir um eine Erläuterung zu den doch erheblichen Unterschieden und deren Auswirkungen.

2. Die nicht in der Sanierung enthaltenen Kosten für Gestaltung bzw. Anpassung des CreilerPlatzes, für Umzüge von Verwaltungsmitarbeiter/innen, für das Herrichten von temporären Lösungen, für neues Mobiliar müssen ebenfalls in Zusammenhang mit der Sanierung finanziert werden. Können Sie die mit der Sanierung in Zusammenhang stehenden Kosten des Gesamtprojektes nennen, und im Einzelnen darstellen? Müssen diese Kosten nicht auch in einem Gesamtfinanzierungsplan, auch wenn er über den vonIhnen dargestellten 3-jährigen Finanzierungshorizont im Haushaltsplan hinausgeht, zur Sicherstellung eines nachhaltigen Haushaltes berücksichtigt werden?

3. Ist es richtig, dass bereits vor Beginn der Sanierungsarbeiten feststeht, dass auchzukünftig mit Einschränkungen im dann für viel Geld sanierten Rathaus zu rechnen ist?
Aus den genannten Charts geht hervor, dass aufgrund von erreichten Grenzen in derStatik und dem unabdingbar notwendigen Einbringen von Brandschutzverkleidungen an den Trägern, um einen F 90 Brandschutz sicherzustellen, das geplante Raumprogramm nicht realisiert werden kann. Weiterhin heißt es: „Eine Ertüchtigung des äußeren
Hängetragwerkes und Entfall des Inneren ist unseres Erachtens nur durch den
vollständigen Rückbau der Hängesäulen sowie den Abbruch der äußeren Balkenköpfedurchführbar (Zitat Ende)“. Führt diese Tatsache nicht unweigerlich zu Mehrkosten, die heute noch nicht kalkuliert wurden? Ebenso werden jetzt bereits Einschränkungen durch Sparmaßnahmen z.B. Entfall der Klimatisierung Büroräume, Reduzierungen in der Fenstersanierung, Keine Redundanz bei der Verkabelung LWL etc. aufgeführt. Soll das dann ein zukunftsträchtiges Rathaus für die nächsten 47 Jahre sein, oder werden dieseNachteile in Kauf genommen und zu einem späteren Zeitpunkt für viel Geld nachgebessert? Im Übrigen ist nach 20 Jahren eine Beschichtung der Betonteile erforderlich( steht auch in charts), was unweigerlich zusätzliche Kosten in nicht unerheblichen Maße erfordern.
4. Auf der Seite der Finanzverwaltung des Landes NRW sind für das Marler Rathaus vierVarianten gegenübergestellt. Var. 1 und 2 beinhalten die von ihnen favorisierte Kernsanierung unter Beibehaltung der bisherigen Struktur mit 34,5 Mio € bzw. 30,5 Mio € (Paketvergabe). Variante 3 und 4 sehen den Abriss der Bestandsgebäude und denbedarfsgerechten Neubau zur Unterbringung der ARGE und der Stadtverwaltung für
44,2 Mio € bzw. 39,4 Mio € (Paketvergabe) vor. Es heißt weiter: „Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation sind Nutzungsverdichtungen und Kostenoptimierungen notwendig.“ (Stand Anfang 2015) Aufgrund dieser Effizienzvorteile wurde seinerzeit die Sanierung als Paketvergabe empfohlen, was durchaus nachvollziehbar war. Mit den neuen Erkenntnissen aus den HPP Kostenberechnungen sind die 70,3 Mio € für die Sanierung entstanden. In der Vorstellung am Dienstag würde der Neubau gemäß Frau Baudek inzwischen für unsunverständliche 90,8 Mio € kosten. Können Sie diese, für uns neue Kostenermittlung erläutern? Wir kommen unter Zugrundelegung Ihrer Zahlen und bei gleichem Ansatz wie
unter Kapitel 1, Baukostenindex 4,7%/a auf Gesamtkosten von 54,3 Mio €
hochgerechnet von 2015 bis 2022. Da diese Kosten deutlich unter den Sanierungskosten liegen, und der Vorteil bestünde, den in den Kosten enthaltenen Neubau für die ARGE entfallen zu lassen, was die Gesamtkosten noch einmal reduzieren würde, ist selbst mit Rücksicht auf den Denkmalschutz diese Variante mit sehr vielen Vorteilen versehen.
Einige davon:
Vorteil 1- bedarfsgerechtes Rathaus
Vorteil 2- keine Kompromisse in der Ausstattung
Vorteil 3- hocheffizientes Rathaus nach neuesten energetischen Gesichtspunkten
Vorteil 4- ein Niedrigenergie-Rathaus ist zukunftsträchtig und nachhaltig
Vorteil 5- Marl stellt sich mit solch einem Projekt auch der Klimadiskussion
Wie mit der Denkmalschutzbehörde bezgl. der unter Denkmalschutz bestehendenBauteile umgegangen wird, müssten Sie bei einer derartigen Variante im Detail abklären.
Wir sind überzeugt davon, dass es auch dafür Lösungen geben wird.
Die Vorteile, die sich dann auf die aktuelle und zukünftige Haushaltsplanung der StadtMarl ergeben, möchte ich an dieser Stelle gar nicht näher beschreiben.
Warum wird diese Variante nicht weiter verfolgt?
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns zu diesen vier Punkten, zur Versachlichung derDiskussion Antworten liefern würden.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Mecking
im Namen der Unterzeichner des Bürgerbegehrens „Stop Rathaussanierung

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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