Perspektive für Entwicklung ehemaliger Bergbauflächen in Marl?

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Das Land NRW, der RAG-Konzern, die Standortstädte und der Regionalverband Ruhr (RVR) haben am (25.2.) eine "Vereinbarung zur Revitalisierung von rund 1.000 Hektar Bergbauflächen" unterzeichnet.
In der Vereinbarung verpflichten sich die Unterzeichner, "gemeinschaftlich Verantwortung zu tragen für eine nachhaltige Folgenutzung bereits stillgelegter oder zu Stilllegung vorgesehener Bergbauflächen". Dies teilt das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW jetzt mit.

Folgenutzung

Ziel sei es, für insgesamt 20 Flächen im Besitz der RAG oder der RAG Montan Immobilien in 17 Städten eine zügige und sachgerechte Nachnutzung zu sichern. In Marl fällt darunter das Gelände der noch aktiven Schachtanlage AV 3/7. Sämtliche Areale hätten besondere städtebauliche und wirtschaftliche Bedeutung für die jeweiligen Kommunen. Bei einigen Flächen - zum Beispiel in Dinslaken, Dorsten oder Neukirchen-Vluyn - habe die Nachnutzung bereits begonnen. In anderen Fällen - etwa in Kamp-Lintfort oder Hamm - laufen Prozesse, um die zukünftige Nutzung vorzubereiten, so das Ministerium. Für die noch aktiven Bergwerke in Bottrop, Ibbenbüren/Mettingen und Marl solle zügig Konzepte zur Nachnutzung auf den Weg gebracht werden.

"Verantwortung übernommen"

Das Wirtschaftsministerium : „Mit der Vereinbarung haben das Land, der RAG-Konzern und die kommunale Seite Verantwortung für eine zukunftsorientierte Standortentwicklung übernommen. Nun kann einen qualifizierte Folgenutzung entwickelt werden, die in den Regionen neue Wirtschaftskraft entfalten kann. Das ist eine gute Nachricht für die Standortkommunen, gerade im nördlichen Ruhrgebiet."

"Erster Schritt getan"

„Die Nachnutzung von Industriebrachen ist wichtig für die Metropole Ruhr - zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Verbesserung der Lebensqualität erklärte die Regionaldirektorin des RVR. „Ein erster Schritt ist getan. In den nächsten Jahren müssen wir nun gemeinsam dafür sorgen, dass die Neunutzung im Geist der Vereinbarung zügig und sachgerecht organisiert wird. Wenn das gelingt, werden wir auch einen erheblichen Beitrag zur Einhaltung des fünf-Hektar-Ziels der Landesregierung beim Flächenverbrauch leisten".

"Starkes Zeichen für Gemeinsinn"

Der Vorstandsvorsitzender der RAG: „Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung wird ein starkes Zeichen gesetzt für den Gemeinsinn in dieser Region und im Land NRW. Es ist auch ein deutliches Zeichen für die Verantwortung, die Unternehmen, Kommunen und Politik bereit sind wahrzunehmen."

Unterzeichnung

Die Vereinbarung unterzeichneten der Wirtschaftsminister , der Vorstandvorsitzende der RAG AG und der Geschäftsführer der RAG Montan Immobilien GmbH, sowie seitens der Kommunen Regionaldirektorin des RVR, und die Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte der beteiligten Städte und Kreise aus der Metropole Ruhr und dem Kreis Steinfurt.

Zum Hintergrund:

Wie das Ministerium mitteilt, seien mit der schrittweisen Stilllegung des Steinkohlenbergbaus für die betroffenen Städte und Kreise große Herausforderungen verbunden. Unter anderem seien erhebliche Folgewirkungen auf dem Arbeitsmarkt, in der Stadtentwicklung und im sozialen Bereich zu erwarten. Um dieser Entwicklung frühzeitig und gemeinschaftlich begegnen zu können, hätten Kommunen im Rahmen einer interkommunalen Arbeitsgemeinschaft die Idee für eine übergreifende Vereinbarung aller Beteiligten entwickelt.
Wie aus der Mitteilung des Ministeriums hervorgeht, wurden in der Metropole Ruhr seit den 1980er Jahren rund 5.400 Hektar industrielle Brachflächen neu genutzt. Davon stünden rund 2.770 Hektar (51%) für die gewerbliche Zwecke zur Verfügung. Hinzu kämen erhebliche Anteile für Erholungsflächen (rund 970 Hektar), neue Straßen oder Schienenwege (rund 400 Hektar) und Wohnbebauung (rund 90 Hektar).

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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