SPD-Landtagsabgeordnete kritisieren Landrat

Margret Gottschlich (SPD) ist Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Herten/Marl. Foto: ST | Foto: Foto: ST
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Nicht nur der "Äpfel-Birnen"-Vergleich von Landrat Cay Süberkrüb (SPD) und seine Kritik am Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) ist seinen Parteigenossen unter den heimischen Landtagsabgeordneten nach der Abweisung der Klage des Kreises wohl sauer aufgestoßen.

Das ist der gemeinsamen Erklärung von Andreas Becker (Recklinghausen), Margret Gottschlich (Herten/Marl), Eva Steininger-Bludau (Castrop-Rauxel) sowie Michael Hübner (Dorsten/Gladbeck) deutlich zu entnehmen. Ganz anders sieht es dagegen der Bundestagsabgeordnete Michael Groß (Herten/Marl).
Sie schreiben: "Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW kommt für Fachleute insbesondere nach dem letzten Erörterungstermin keineswegs überraschend. Die womöglich in der ersten Enttäuschung geäußerte Urteils- und Richterschelte ist nicht geeignet, die tatsächlich und unbestritten vorhandenen Probleme zu lösen."
Die rot-grüne Landesregierung habe die finanzielle Situation der Kommunen (Nachtrag zum GFG 2010 und GFG 2011) um mehr als 623 Millionen Euro verbessert. "Hinzu kommen für die nächsten zehn Jahre 350 Millionen Euro jährlich für einen Stärkungspakt Stadtfinanzen, der mit den kommunalen Spitzenverbänden ausverhandelt wird", heißt es in der Erklärung weiter.
Die gemeinsame Erklärung der SPD-Landtagsabgeordneten aus dem Vest schießt auch gegen Berlin: Der Bund werde erst ab 2012 und in mehreren Stufen mit den Kosten für die Grundsicherung im Alter einen Teil Soziallasten übernehmen - aber das Land NRW komme seiner Verantwortung nach.

Cay Süberkrüb, Landrat des Kreises Recklinghausen, hatte noch am Dienstag nach der Klageabweisung des Kreises in Münster erklärt: „Ich bin tief enttäuscht, dass der Verfassungsgerichtshof unserer Auffassung nicht gefolgt ist und die Probleme der Region auf wenig Verständnis gestoßen sind. Trotz deutlicher Konsolidierungsanstrengungen seitens des Kreises und der kreisangehörigen Städte befinden sich die Kommunen in einer prekären finanziellen Schifflage, die aus eigener Kraft nicht zu beseitigen ist."

Süberkrüb versteht das Urteil aber auch in dem Sinne, dass das Land angehalten sei, zur Ermittlung der finanziellen Zuweisungen den tatsächlichen Bedarf zur Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgaben zu berücksichtigen. "Des-halb ist das Land nun aufgefordert, den zahlreichen Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, den Weg aus der Schuldenfalle aufzuzeigen."

Michael Groß, heimischer Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Marl/Herten, hat die Klageabweisung "mit großer Enttäuschung zu Kenntnis genommen". Die Schere zwischen Einnahmeseite, also der Finanzausstattung, und Ausgabenseite für die Wahrnehmung übertragener Aufgaben klaffe weit auseinander.Groß sieht die Bundesregierung in der Pflicht, den vom Strukturwandel besonders betroffenen Regionen entsprechende Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

Autor:

Kerstin Halstenbach aus Emmerich am Rhein

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