Stadt Marl lehnt die Ausweisung der Halde Brinkfortsheide als Deponie im Regionalplan ab

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Im Stadtplanungsausschuss wurde die Stellungnahme der Stadt Marl gegen eine Deponie auf der Halde Brinkfortsheide einstimmig gebilligt. Es gab eine Anregung der Bürgerliste WIR für Marl der Stellungnahme zum RVR mehr Druck zu verleihen.

Der Vorschlag der Bürgerliste

Der Besclussvorschlag ist uns zu wenig.Der Rat der Stadt Marl stimmt der gemeinsamen Stellungnahme des Kreises Recklinghausen und der kreisangehörigen Gemeinden zur Neuaufstellung des Regionalplanes Ruhr zu, inklusive der zusätzlichen Stellungnahme der Stadt Marl zu einzelnen Themenbereichen.
Eine zusätzliche Stellungnahme der Stadt hat eine geringere politische Wirkung wie die Gesamtstellungnahme des Kreises, Marl ist eine von zehn Städten des Kreises.
Wichtig ist das der gesmte Kreis Recklinghausen dahinter steht. Der Kreistag Recklinghausen hat sich einstimmig gegen eine Schadstoffdeponie auf der Halde in Marl ausgesprochen.
Der Rat der Stadt sollte darauf besehen das die Anmerkung der Stadt Marl zur Deponie als gesamte Stellungnahme des Kreises an den RVR weitergeleitet werden. Die Marler Kreistagsmitglieder sollen sich im Kreis dafür einsetzen

Aus der Stellungnahme der Stadt Marl zu den Zielen und Grundsätzen zum Thema „Abfallbeseitigung / Abfallbehandlungsanlagen“

In den zeichnerischen und textlichen Festlegungen des Entwurfes des
Regionalplanes Ruhr mit Stand April 2018 wird die Bergehalde BrinkfortsheideErweiterung am Standort Marl als zweckgebundene Nutzung „Aufschüttung und Ablagerung“ mit der Zweckbindung „Abfalldeponie“ als Vorranggebiet ohne die Wirkung von Eignungsgebieten ausgewiesen.
Diese Festlegungen werden seitens der Stadt Marl aus den nachfolgenden
Gründen abgelehnt.

Die Stadt Marl fordert den RVR daher auf, in den textlichen und zeichnerischen
35 Festlegungen für die Bergehalde Brinkfortsheide-Erweiterung am Standort Marl die zweckgebundene Nutzung „Aufschüttung und Ablagerung“ mit Zweckbindung „Abfalldeponie“ zu streichen und in Hinblick auf das hier geplante IGA-2027-Projekt (die Halde ist bereits für die IGA 2027 angemeldet) durch die Festlegung „Freiraumbereich mit der zweckgebundenen Nutzung Freizeiteinrichtung“ (ec-4) zu ersetzen.

Aus der Begründung

Ferner ist die Ausweisung der Bergehalde Brinkfortsheide-Erweiterung als
Deponiestandort mit dem Ziel 8.3-3 des LEP NRW nicht vereinbar, wonach
Standorte für Deponien verkehrlich umweltverträglich anzubinden sind. Da der
Transport von Abfällen mit Umweltbelastungen durch Lärm, Staub u.ä. verbunden ist, muss danach bereits bei der Standortsuche die Realisierbarkeit einer umweltfreundlichen und kurzwegigen Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz.ein entscheidendes Kriterium darstellen.

wurde bei der Ausweisung des Standortes nicht berücksichtigt, dass nach der Abstandsliste des Abstandserlasses zu oberirdischen Deponien ein Schutzabstand von 500 m zu Wohngebieten einzuhalten ist. Dieser Abstand wird angesichts der Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe zum Haldengelände in einer Entfernung von lediglich 150 m deutlich unterschritten. Des Weiteren ist nicht zu erkennen, dass der Plangeber
entgegenstehende Belange wie den Schutz der Wohnbevölkerung, der
Siedlungsentwicklung oder der Freiraumsicherung in seine Planungsentscheidung miteinbeziehen wird. Gleiches gilt für die verkehrlichen und weiteren Umweltbelastungen, die mit einem Deponievorhaben verbunden wären.
Des Weiteren unberücksichtigt geblieben ist, dass die Stadt Marl auf Grund verschiedenster Ansiedlungen (z.B. Logistikzentrum Frentrop, Logistikzentrum  Metro, Gate Ruhr mit weiteren geplanten Logistik-Unternehmen, Chemiepark Marl, Saria, Kraftwerksstandort Scholven in Hauptwindrichtung, 2 Autobahnen auf Stadtgebiet) verkehrs- und umwelttechnisch schon außerordentlich stark belastet ist, so dass weitere Belastungen nicht zu verkraften und hinnehmbar sind.

Ebenso wenig wurde bei der bisherigen Planung berücksichtigt, dass der
Errichtung und dem Betrieb der Deponie an dem vorgesehenen Standort
unüberwindbare Planungshindernisse entgegenstehen. Mit Blick auf die
vorangegangenen Ablagerungstätigkeiten ist bislang insbesondere nicht
sichergestellt, dass die Voraussetzungen für den Erlass eines
Abschlussbetriebsplanes vorliegen und überwiegende öffentliche Interessen der Zulassung entgegenstehen. Insbesondere haben im Bereich der Erweiterung in Bezug auf mögliche Belastungen durch die Haldenschüttung bislang keine Grundwasseruntersuchungen stattgefunden. Die vorhandenen
Grundwassermessstellen im Randbereich der Halde Brinkfortsheide sind auf
Grund der Lage bzw. des Abstandes zum Haldenkörper für eine qualifizierte
Beurteilung des Haldeneinflusses auf die Grundwasserverhältnisse nicht geeignet, um eine etwaige Gefährdungssituation, wie sie sich durch das Hinzutreten des Deponiekörpers ergeben würde, hinreichend abzubilden und zu bewerten

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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