Wie ist die Feuerwehr bei Bränden auf des Halde Brinkfortsheide in Marl gerüstet?

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Wie ist die Feuerwehrzuständigkeit auf der Halde Halde Brinkfortsheide geregelt? Diese Fragen beantwortet die Verwaltung auf der nächsten Sitzung des Stadtplanungsausschuss der Stadt am 3.05.2018, um 15:00 Uhr in der Ratsstube. 

Die Antwort der Stadt Marl

Nachfolgend die Beantwortung der Fragen  bezüglich der „Feuerwehrzuständigkeit“ auf der Halde Brinkfortsheide durch die Verwaltung:

1. Ist die Feuerwehr der Stadt Marl bei Bränden und Unglücksfällen auf der Halde zuständigund auf welcher Grundlage?

Auf der Grundlage der §§ 1 und 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung
und des Katastrophenschutzes (BHKG) vom 17.12.2015 ist die Gemeinde sowohl für
den Brandschutz als auch für die Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder solchen öffentlichen
Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse
verursacht werden, in ihrem Stadtgebiet zuständig.
Ausnahmen bilden beispielsweise Chemiebetriebe oder Chemieparks, bei denen die Bezirksregierungzur Gefahrenabwehr eine Werkfeuerwehr anordnet oder Betriebe, bei denen die Aufgaben der Gefahrenabwehr auf eigenen Antrag an eine Werkfeuerwehr über
tragen werden.

a) Bitte zeigen Sie im Detail auf, wie die Gefahrenabwehr (Brandereignis und Personenschaden)auf der Halde Brinkfortsheide sichergestellt ist.

Zur Gefahrenabwehr unterhält die Stadt Marl eine den örtlichen Verhältnissen entsprechendeleistungsfähige Feuerwehr, die im gesamten Stadtgebiet bei Brandschutz- und
Hilfeleistungseinsätzen eingesetzt werden kann. Neben der hauptamtlichen Feuer- und
Rettungswache, an der rund um die Uhr 10 Einsatzkräfte für den Brandschutz und die
Hilfeleistung im Dienst vorgehalten werden, verfügt die Feuerwehr Marl über 5 ehrenamtlicheLöschzuge (mit insgesamt ca. 300 Einsatzkräften), die über jeweils 2 wasserführende
Fahrzeuge sowie mindestens 1 Sonderfahrzeug verfügen. Bei besonderen Einsatzlagen
kann darüber hinaus auf überörtliche Einheiten zurückgegriffen werden.

2. Kann die Halde Brinkfortsheide mit den Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen der
Feuerwehr der Stadt Marl, aufgrund örtlicher Gegebenheiten und zu enger Zufahrten
überhaupt befahren werden?

Die Hauptzufahrtswege der Halde können mit den Fahrzeugen der Feuerwehr und des
Rettungsdienstes befahren werden.

a) Sind die vorhandenen Einsatzmittel der Feuerwehr der Stadt Marl ausreichend dimensioniertum alle Einsatzszenarien abzudecken?

Siehe Antwort zu 1) a
b) Sind über die Einsatz- und Objektpläne alle denkbaren Einsatzszenarien abgedeckt?

Für die Halde Brinkfortsheide liegen keine speziellen Einsatz- und Objektpläne vor. Es
liegt in der Aufgabe der Feuerwehr, sich auf denkbare Szenarien vorzubereiten. Grund
sätzlich dienen die Feuerwehrdienstvorschriften den Einsatzkräften zur sicheren Abarbeitungihrer Aufgaben an jeder Einsatzstelle.

c) Werden auf Grundlage der vorhandenen Einsatz- und Objektpläne regelmäßige
Übungen am Objekt durchgeführt und werden diese dokumentiert? Wie werden
diese dokumentiert und wann wurde die letzte Übung durchgeführt?

Die Feuerwehr Marl führt regelmäßige Übungen im gesamten Stadtgebiet an Objekten
mit besonderem Gefahrenpotential durch. Die Herausforderung an einer Halde aus einsatztaktischer
Sicht ist zu vergleichen mit Einsätzen in der Haard. Hier hat die letzte große
Übung unter Beteiligung verschiedener Einheiten des Kreises Recklinghausen am
17.03.2018 stattgefunden. Hierbei waren Einsatzkräfte der Löschzüge Alt-Marl, Hamm,
Sinsen sowie der Hauptwache der Feuerwehr Marl beteiligt.
d) Wie oft muss an diesem Objekt geübt werden und wer kommt für die Kosten der
Übungen auf?

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie oft und in welchem Umfang an einer Halde geübt
werden muss. Für Übungen entstehen im Regelfall keine direkten Kosten.

3. Ist die Feuerwehr der Stadt Marl im Besitz von Unterlagen, welche Stoffe/Produkte
auf der Halde Brinkfortsheide lagern und welche Gefahr von ihnen ausgehen
könnte?

Nach unseren Informationen werden auf der Halde keine besonderen Stoffe oder Produkte
gelagert, es handelt sich zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich um Waschberge.
Besondere Schutzmaßnahmen sind aus diesem Grunde nicht notwendig.

4. Wer trägt mögliche Einsatzkosten und sind hierfür bereits Haushaltsmittel vorgesehen?
Die Kosten für Einsätze im Rahmen der den Gemeinden nach dem BHKG obliegenden
Aufgaben sind unentgeltlich, insofern trägt die Gemeinde indirekt die Kosten für alle
Einsätze, für die nicht im § 52 Abs. 2 BHKG eine besondere Regelung zur Kostenerstattung getroffen ist, dies ist für den Fall eines Brandes auf der Halde nicht der Fall.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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