Wohnen im Alter in Marl?

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Wohnen ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Wohnen heißt, ein Zuhause zu haben und einen Raum für gelebte Beziehungen mit anderen Angehörigen, Freunden und Nachbarn. Über 90 Prozent der älteren Menschen leben in einer für alle Lebensphasen standardmäßig ausgestatteten Wohnung. Die meisten wollen in der vertrauten Wohnumgebung bleiben - auch wenn sie auf Hilfe und Pflege angewiesen sind.

Selbstständiges und selbst bestimmtes Wohnen so lange wie möglich - das ist das Ziel das WIR für Marl unterstützt.
Mit Wohnen im Alter befasst sich auch jetzt der Sozialausschuss der Stadt Marl.
Ein Antragsteller möchte im Rahmen von Expertenanhörungen in die Thematik einzusteigen und ein Konzept über Wohnen im Alter in Marl zu erarbeiten und beschließen. Die Antragstellerin begründet das so.
Das Thema wurde schon in der letzten Ratsperiode in verschiedenen Gremien (Agenda-Kreis, Seniorenbeirat) diskutiert. Es wird als das zentrale Thema in unserer älter werdenden Gesellschaft angesehen. Um in die Fachlichkeit einzuführen schlage ich vor, dass ein oder mehrere Experten gehört werden. In vorangegangenen Gesprächen haben unter anderem Herr Michael Cirkel vom Landesbüro altengerechte Quartiere NRW sowie Herr Dr. Reckert aus Gelsenkirchen sowie Herr Mänz vom Verein „Weiterhin zuhause wohnen“ aus Marl schon mehrere Aspekte zusammen getragen um die Machbarkeit darzustellen.

Wohnformen

Ambulant betreute Wohnformen und Senioren-Wohngemeinschaften spielen eine immer größere Rolle. Seit 1. Juli 2008 wird ermöglicht, dass beispielsweise mehrere Bewohner einer Wohngemeinschaft Leistungen von ambulanten Pflegediensten oder von Einzelpflegekräften gemeinsam in Anspruch nehmen können (das so genannte "Poolen" von Leistungen). Durch das Zusammenlegen von Leistungsansprüchen in neuen Wohnformen können Wirtschaftlichkeitsreserven erschlossen werden. Die hierdurch insbesondere entstehenden Zeit- und Kosteneinsparungen sind ausschließlich im Interesse der Pflegebedürftigen zu nutzen. Die frei werdende Zeit soll von dem ambulanten Pflegedienst auch für Betreuung der am „Pool“ beteiligten Pflegebedürftigen genutzt werden. Das Poolen von Leistungen ist auch für Pflegebedürftige möglich, die beispielsweise im gleichen Wohnviertel wohnen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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