Coronaschutzverordnung ab Freitag 4.2.22

Die NRW-Landesregierung hat die geltende Coronaschutzverordnung angepasst. Wesentliche Änderungen gegenüber der Fassung vom 20. Januar beziehen sich auf die Zuschauerobergrenze bei Großveranstaltungen. In Zukunft ist bei überregionalen Großveranstaltungen im Freien die Zuschauerkapazität auf bis zu 10.000 Personen bei einer maximalen Auslastung von 50 Prozent ausgeweitet. Bei Veranstaltungen in Innenräumen gilt dabei eine maximale Auslastung von 30 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch mit nicht mehr als insgesamt 4000 Zuschauern. Grundsätzlich gilt für die Veranstaltungen die 2G-Plus- Regel sowie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Coronaschutzverordnung (ab 04.02.2022)

Außerdem gilt ab dem 4. Februar eine neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung. Die neuste Änderung betrifft die Quarantäne für Haushaltsangehörige. Personen, die mit einer positiv getesteten Person in einer häuslichen Gemeinschaft leben, sind verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Geboosterte, zweifach geimpfte, genesene oder geimpfte genesene Personen müssen in der Regel nicht in Quarantäne, sofern sie keine Symptome aufweisen oder nicht positiv getestet sind. Der Nachweis von doppelt Geimpften und der Status „Genesen“ gilt hierbei für 90 Tage.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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