Gefahr von oben: Risiken von Eisplatten auf Fahrzeugen - Vorsicht bei winterlichem Wetter

Foto: Polizei Dortmund
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Der Winter ist endgültig angekommen. In den vergangenen Tagen gehörten klirrende Kälte, Schnee, Eis und Glätte zum Alltag dazu. Aus diesem Grund waren Beamtinnen und Beamte aus dem Bereich der Verkehrsunfallprävention der Polizei Dortmund in der vergangenen Tagen  den Raststätten der A 45 und A 46 unterwegs.

Ihr Ziel:

Gerade in besonders betroffenen Bereichen (HSK und MK) über die Gefahren von Eisplatten aufzuklären. Die Zielgruppe: vor allem Fahrerinnen und Fahrer von Lkw und größeren Fahrzeugen.

Mit mehr als 120 Fahrerinnen und Fahrern führten die Beamtinnen und Beamten auf verschiedenen Rast- und Tankanlagen Gespräche. Alle unter dem Motto: Gefahr aus der Höhe - Schnee und Eis auf Lkw. Der Eindruck der Präventions-Experten: Ihre Gesprächspartner zeigten sich allesamt - in verschiedenen Sprachen - nicht nur gesprächsbereit, sondern auch problembewusst. Viele von ihnen machten sich nach den Gesprächen sofort an die Arbeit und begutachteten ihre Fahrzeugdächer. Oftmals mussten sie direkt anpacken und diese von Eisplatten befreien.

Weil auch in den kommenden Tagen und Wochen weiterhin mit eisigen Temperaturen zu rechnen ist, macht die Polizei Dortmund noch einmal auf die Gefahren von oben aufmerksam und betont: Herabstürzende Eisplatten sind lebensgefährlich! Sie können sich bei der Fahrt lösen und auf der Fahrbahn oder folgenden Fahrzeugen aufschlagen. Genauso können Sie Radfahrer oder Fußgänger treffen.

Jeder Lkw-Fahrer ist vor Antritt der Fahrt verpflichtet, die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs zu überprüfen! Eisplatten, selbst wenn sie nicht herunterfallen, sind bereits mit einem Verwarnungsgeld belegt (25 Euro). Fallen die Platten herunter, ist mindestens ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro fällig. Kommt es dabei zu einem Unfall, ist das Bußgeld mit 120 Euro noch einmal höher. Sollte es zu einem Unfall mit Personenschaden kommen, so wird auch eine Strafanzeige gefertigt!

Bitte achten Sie also bei winterlichem Wetter auf solche Gefahren und beseitigen Sie diese VOR Antritt der Fahrt!

Das bedeutet übrigens natürlich nicht, dass nicht auch andere Verkehrsteilnehmende Pflichten und Verantwortung haben. Wer bei eisiger Kälte oder Glätte mit Sommerreifen fährt, die Scheiben und Kennzeichen nicht frei kratzt oder das Dach von Schnee oder Eisplatten befreit, geht nicht nur Unfallgefahren ein. All das bedeutet auch einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Und diese Verstöße gehen schnell ins Geld. Selbst dann, wenn es nicht zu einem Unfall gekommen ist.

Foto: Polizei Dortmund
Foto: Polizei Dortmund
Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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