Marler Verbraucherzentrale gibt Tipps
Sonderkündigung bei Preiserhöhung

Einige Marler Haushalte sind von der Strompreiserhöhung betroffen und können vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Symbolfoto: Matthew Henry / unsplash
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Der Stromanbieter Innogy SE erhöht zum 1. Mai seine Strompreise erheblich. Daher macht die Verbraucherzentrale Marl auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam.

Betroffen sind unter anderem die Tarife Strom 36max (Produktname bis zum 30. April 2020: RWE Strom 36max), Strom Stabil und Strom Smart. Mit dem Ergebnis, dass die neuen Preise häufig teurer als in der von innogy SE angebotenen Grundversorgung sind. Dadurch zahlen die betroffenen Innogykunden ab Mai deutlich mehr als sie müssten. Denn die aktuellen Vergleichslisten zeigen, dass auch bei Stromverträgen mit verbraucherfreundlichen Konditionen, Verbraucher viel Geld sparen können. Das kann, je nach persönlicher Situation und Verbrauch, zwischen 150 und 225 Euro im Jahr sein. Und das bei geringem Aufwand durch einen Anbieterwechsel. Daher empfiehlt die Verbraucherzentrale allen Verbrauchern, die so einen Vertrag haben und eine Preisanpassung von innogy SE bekommen haben, von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Schnelles Handeln ist gefragt

Bei der Sonderkündigung ist wichtig, dass sie bis zu dem Tag der angekündigten Preiserhöhung, in diesem Fall dem 1. Mai 2020 bei dem Anbieter vorliegt. Daher ist schnelles Handeln der Verbraucher gefragt. Ansonsten sollten Verbraucher darauf achten, dass das Wort Sonderkündigung vorkommt, dass sie ihr Schreiben möglichst nachweisen können und dass sie um eine Kündigungsbestätigung bitten.

Die Verbraucherzentrale hat für die Sonderkündigung einen kostenlosen Musterbrief vorbereitet, den die Verbraucher entweder auf der Internetseite www.verbraucherzentrale.nrw/marl im Downloadbereich finden oder als Handreichung im Flyerständer vor der Beratungsstelle im Marler Stern.

Autor:

Lokalkompass Marl aus Marl

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