Marl: Unbekannter PKW-Fahrer überfuhr ein Hängebauchferkel und flüchtete

Zwei Hängebauchferkel büchsten am Samstag, gegen 18.30 Uhr, aus ihren Stallungen an der Recklinghäuser Straße aus. Ein Zeuge, der die Ferkel auf der Stübbenfeldstraße bemerkte, versuchte die Tiere einzufangen, da sie auf der Fahrbahn umherliefen. Dabei wurde ein Tier von einem unbekannten PKW-Fahrer überfahren. Das Ferkel starb noch an der Unfallstelle. Der Verursacher entfernte sich von der Unfallstelle.

Fahrerflucht?

Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.
Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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