Unfallflucht bei geparkten Mercedes am Marler Stern

Marl: Geparkten Mercedes beschädigt und geflüchtet. Am Montag zwischen 12 und 13 Uhr beschädigte ein unbekannter Verkehrsteilnehmer einen auf dem Parkplatz am Marler Stern geparkten Mercedes einer 49-jährigen Halteranerin. Der Sachschaden beträgt 1.000 Euro.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Bei der Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Daher wird das für die Fahrerflucht geltende Strafmaß auch im Strafgesetzbuch (StGB) reglementiert. In § 142 StGB wird zunächst beschrieben, wann ein Unfallbeteiligter überhaupt eine Fahrerflucht im strafrechtlichen Sinn begeht. Das ist nämlich dann der Fall, wenn sich der Fahrer von der Unfallstelle entfernt, bevor er

zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen

Ein Unfallbeteiligter ist ferner jede Person, die durch ihr Verhalten zur Verursachung des Unfalls beigetragen hat. Das kann auch ein Mitfahrer im Pkw sein, wenn er etwa ins Lenkrad gegriffen hat und somit aktiv am Unfallgeschehen beteiligt war. Er ist indes kein Unfallbeteiligter, wenn er einfach nur passiv auf dem Beifahrersitz bleibt, während das Unglück passiert.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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