Grillhütte am Hexenteich Menden

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am Sonntag, dem 14.04.13

Da hat wohl heute Nacht eine Fete stattgefunden.

Einen Termin für die Grillhütte kann man vereinbaren.
Nach der Anmeldung erhält man einen Berechtigungsschein (spätestens 14 Tage vor dem Termin) für den Zeitraum der Nutzung. Dieser Schein ist auf Verlangen vorzulegen.
Die Benutzung der Hütte ist kostenfrei. - Holzkohle und Grillrost müssen selbst mitgebracht werden.

Rechtsgrundlagen:

- Die Benutzung der Schutzhütte mit Feuerstelle geschieht auf eigene Gefahr. - Bei starkem Wind ist das Feuer niedrig zu halten, um Funkenflug zu vermeiden. Notfalls ist das Feuer zu löschen.
- Die Verwendung elektrischer Tonwiedergabegeräte ist nicht erlaubt.
- Entstandene Schäden sind unverzüglich zu melden. Die Kosten einer evtl. Schadensregulierung trägt der Benutzungsberechtigte. Bitte lassen Sie keine Abfälle liegen. Verlassen Sie die Hütte erst nach vollständiger Reinigung. Bis spätestens 9.00 Uhr des folgenden Tages ist die gesamte Anlage zu reinigen.
- Bitte nur Grillkohle verwenden!
- Die kommerzielle Nutzung der Grillhütte ist untersagt.
- Sollten Sie die Grillhütte nicht wie vereinbart in Anspruch nehmen, benachrichtigen Sie uns bitte umgehend, damit der Termin anderweitig vergeben werden kann.
- Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.

Autor:

Sabine Schlücking aus Menden (Sauerland)

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