Neue Vorschriften für den Energieausweis
Worauf Hauseigentümer jetzt achten müssen

Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien bei der Sanierung von Altbauten sind zentrale Themen des Netzwerks. Im neuen Energieausweis wird unter anderem die Menge der Treibhausgas-Emission aufgenommen.
Foto: Lesserland/Pixabay
  • Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien bei der Sanierung von Altbauten sind zentrale Themen des Netzwerks. Im neuen Energieausweis wird unter anderem die Menge der Treibhausgas-Emission aufgenommen.
    Foto: Lesserland/Pixabay
  • hochgeladen von Bea Poliwoda

Ab 1. Mai gelten neue Regeln für Energieausweise von Wohngebäuden. Gesetzliche Grundlage ist das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ab dem Stichtag sind Hauseigentümer dazu verpflichtet, bei neu ausgestellten Energieausweisen detailliertere Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes zu machen. So soll der Informationsgehalt des Ausweises erhöht werden.

Betroffen von dieser Änderung ist, unter anderem, wer einen Energieausweis besitzt, der bis 2011 erstellt wurden, da die Energieausweise nur zehn Jahre gültig sind und in diesem Jahr gegebenenfalls erneuert werden müssen. Ausgestellt wird das Dokument von speziell in Gebäudeenergieberatung geschulten und anderen Fachleuten.

Transparenz bei den Nebenkosten

„Der Gebäudeenergieausweis ist inzwischen ein bewährtes Instrument, um denjenigen, die Immobilien besitzen, ein Bewusstsein für die energetische Qualität ihrer Immobilie zu vermitteln und Sanierungspotenziale zu erschließen. Zudem schafft das Dokument Transparenz bei der Miete von Wohnungen und Häusern, wenn es um die Abschätzung von Nebenkosten geht“, erklärt Peter Wobbe-von Twickel, Fachmann bei der Kreisverwaltung Mettmann. Der Gebäudeenergieausweis muss vorgelegt werden, wenn ein Gebäude neu vermietet, verkauft oder verpachtet wird. Das galt bislang für Gebäudeeigentümer und ab dem 1. Mai auch für Makler. Wer sein Gebäude selbst nutzt oder es nicht neu vermietet oder verkauft, benötigt keinen neuen Ausweis.

Treibhausgas-Emissionen

In den neuen Ausweis werden ab Mai unter anderem die Mengen der Treibhausgas-Emissionen aufgenommen. Dabei werden die Emissionen aus dem Primärenergie-Bedarf oder -Verbrauch des Gebäudes errechnet. Diejenigen, die Immobilien besitzen, haben teilweise die Wahl zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis. In beiden Varianten sind Modernisierungsempfehlungen enthalten. Allerdings muss künftig die energetische Qualität des Gebäudes detailliert angeben werden – einschließlich inspektionspflichtiger Klimaanlagen. Das war bislang nur beim Bedarfsausweis nötig.

Weitere Infos

Weitere Informationen finden Interessierte online auf www.alt-bau-neu.de/kreis-mettmann.
Der Kreis Mettmann ist Mitglied im landesweiten Netzwerk Altbauneu, das durch die EnergieAgentur.NRW koordiniert und vom NRW-Wirtschaftsministerium unterstützt wird.

Autor:

Bea Poliwoda aus Monheim am Rhein

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

13 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.