Campingplatz Entenfang beschäftigt weiterhin die Mülheimer Stadtverwaltung
Brandschutz im Fokus

Foto: PR-Foto Köhring
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Der Campingplatz Entenfang beschäftigt weiterhin die Stadt Der Campingplatz Entenfang an der Stadtgrenze Mülheim/Duisburg sorgt unvermindert für Gesprächsstoff – die Zukunft des Freizeitdomizils ist nach wie vor ungewiss.

Ende vergangenen Jahres hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass das Freizeitdomizil Entenfangsee seinen Betrieb einstellen müsse. Es fehle an der erforderlichen Genehmigung für den Betrieb eines Camping- und Wochenendplatzes. Das Verwaltungsgericht hatte darüber hinaus der Stadt auch darin recht gegeben, dass das Freizeitdomizil gegen Brandschutzvorgaben verstoße. Die Campinggesellschaft am Entenfangsee mbH hatte daraufhin gegen die Ordnungsverfügung der Stadt Mülheim geklagt. Ende März hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster der Beschwerde des Betreibers stattgegeben. Die Stadt Mülheim musste daraufhin ihre Ordnungsverfügung, mit der sie das Wohnen der Dauercamper beenden wollte, zurückziehen.

"Wir wollen den Finger in der Wunde lassen"

Die Ordnungsverfügung der Stadt sei „weder geeignet noch verhältnismäßig“, stellte das OVG vor dem Hintergrund fest, dass nicht der Anlagenbetreiber, sondern jeder einzelne illegal dort wohnende Pächter Adressat städtischer Ordnungsmaßnahmen sein müsste. Das OVG stellte fest, dass der Stadt nicht die Hände gebunden sind, um „bei fachlich begründeten Zweifeln an der Brandsicherheit der Freizeitanlage einzuschreiten. "Der Brandschutz ist derzeit das zentrale Thema. Bei dem Konzept, das uns der Betreiber der Anlage im März vorgelegt hatte, sehen wir Nachbesserungsbedarf. Jetzt warten wir ab, ob diese berücksichtigt werden. Es wird voraussichtlich bis Ende April dauern, bis der Betreiber auf unsere Nachbesserungsanfrage reagiert", sagt Axel Booß, Leiter der Bauaufsicht im Amt für Stadtentwicklung. "Wir wollen den Druck auf den Geschäftsführer Herrn Harsveldt hochhalten und lassen den Finger in der Wunde. Schließlich hätte er auch schon viel früher tätig werden können."
Dietmar Harsveldt ist zufrieden, dass das OVG anders als das Verwaltungsgericht keinen illegalen Betrieb des Freizeitdomizils festgestellt habe: "Ich habe den Campingplatz 2011 übernommen und seitdem auch erste Maßnahmen für den Brandschutz getroffen. So wurde unter anderem eine Löschwasseranlage installiert und alle 40 Meter ein Feuerlöscher angebracht." Harsveldt sieht derzeit keine gravierenden Hindernisse, um das geforderte Brandschutzkonzept mit der Stadt abzustimmen, damit es genehmigt werden könne: "Wir sind auf jeden Fall kompromissbereit. Leider nutzt die Stadtverwaltung meiner Meinung nach das Brandschutz-Thema als Mittel zum Zweck, um ihre Anliegen, die Dauercamper loszuwerden, durchzusetzen."

Foto: PR-Foto Köhring
Seit Jahren ist die Wohnsituation auf dem Campingplatz am Entenfang ein Streitthema.Foto: PR-Fotografie Köhring
Autor:

Markus Tillmann aus Essen-Kettwig

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