Pflege
Will sich "Maternus" Bonifatiusverkauf vergolden

Nochbetreiber Maternus aus Berlin soll von Heim-Bewohnern verlangen, nicht nur ab dem 1.1.2020 an die Charlestongruppe 41,8% höhere Investitionskosten zu zahlen, NEIN auch rückwirkend für 2019.

Das Gesetz fordert von der Einrichtung gegenüber den Bewohnern die Einhaltung der Formen des § 9 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG).

Wenn Bewohner, deren Angehörigen oder Betreuer, nicht weiterhin durch gegebene Einzugsermächtigung blind zahlen, haben sie eine Unterstützung im BIVA-Pflegeschutzbund.

Die BIVA ist bisher der einzige Verein in der Altenhilfe, der Maternus Berlin im Wege des Verbandsklagerechtes zu einer Unterlassung mit Wirkung für alle Bewohner auffordern kann.
Der Verein muss anhand mehrerer Anschreiben an verschiedene Bewohner oder deren Bevollmächtigte den Tatbestand der fehlenden Formalien beweisen können.  

Sagen Sie es weiter, nutzen Sie die Möglichkeit

  • Übrigens, Heimkosten werden mehrheitlich durch Einzugsermächtigungen direkt vom Betreiber oft rückwirkend eingezogen.  Die Zeit drängt.
Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

6 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.