Schrottverwertung Jost klagt gegen Bezirksregierung

Anfang Januar teilte die Bezirksregierung mit, dass sie den Antrag der Schrottverwertung Jost zwischen Hofacker- und Weseler Straße auf eine Änderung der Lagerung und Bearbeitung von Schrotten abgelehnt hat. Genauer gesagt: Der Betrieb wollte unter anderem die jährlich verarbeitete Schrottmenge von 75 Tonnen auf 150 Tonnen verdoppeln. Die Bezirksregierung bemängelte den fehlenden Nachweis, dass die Erhöhung der Schrottmenge nicht zu noch stärkeren Umweltbelastungen führt.

Gegen diese Ablehnung hat die Firma Jost nun beim Oberverwaltungsgericht Münster Klage eingelegt. Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der Firma Paul Jost und der Bezirksregierung Düsseldorf bleibt für die Dauer des Klageverfahrens wirksam. Das bedeutet, dass die Schrottschere mit der bisherigen Leistung weiter betrieben werden kann und die Fallwerke derzeit nicht wieder in Betrieb gehen dürfen.

Messstelle muss abgebaut werden

Außerdem hat das Verwaltungsgericht dem Schrottverwertungsbetrieb im Rahmen eines Eilverfahrens Recht gegeben. Zur Messung der Schwermetallbelastung im Hafen hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) Staubmessstellen an exponierten Stellen aufgestellt. Eine Messstelle steht direkt am Werksgelände der Paul Jost GmbH auf der Wiese eines Wohnhauses. Das Grundstück, auf dem die Messstelle steht, gehört ebenfalls der Paul Jost GmbH.
Da die Messstelle frei zugänglich ist und die Messwerte trotz der ergriffenen Staubminderungsmaßnahmen am Anfang des Jahres 2013 gestiegen sind, vermutete die Firma eine Manipulation der Messungen durch Dritte. Aus diesem Grund hatte die Firma die Bezirksregierung aufgefordert, die Messstelle umgehend zu entfernen, die dem nicht nachkam. Das wird nun Ende des Monats geschehen. Eine neue Messstelle soll nun in Hauptwindrichtung auf einem entfernteren Nachbargrundstück aufgestellt werden.

Autor:

Lokalkompass Mülheim aus Mülheim an der Ruhr

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