Es gelten neue Regelung für Bestattungen
Friedhöfe von Corona betroffen
Von den vielen Veränderungen im öffentlichen Leben bleiben auch die Friedhöfe und Beisetzungen nicht ausgespart. Die Stadt hat Schutmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus im Sinne des Infektionsschutzgesetzes erweitert.
Zusätzlich zu den Verboten von Veranstaltungen, Betretungsverboten ist nun die Friedhofsverwaltung angehalten, bis auf Weiteres keine Trauerfeiern mehr in den Trauerhallen der städtischen Friedhöfe durchzuführen oder anzubieten. Abschiedsnahmen von Verstorbenen sollten nur noch im engsten Kreis direkt am Grab durchgeführt werden. Auch von Beileidsbekundungen am Grab sollte Abstand genommen werden. Bestattungen von Urnen sollten auf unbestimmte Zeit zurückgestellt werden; hierzu rät die Friedhofsverwaltung.
Autor:Andrea Rosenthal aus Mülheim an der Ruhr |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.