Corona aktuell in Oberhausen
Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht

Adolf-Feld-Schule in Oberhausen.  Foto: Jörg Vorholt
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Sofern an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert den Schwellenwert von 165 überschreitet ist gemäß § 28 Abs. 3 Satz 3 ff Infektionsschutzgesetz ab dem übernächsten Tag für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen die Durchführung von Präsenzunterricht untersagt.
Im Rahmen der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozialen (MAGS) vom 26. April wurde festgelegt, dass ab dem 28. April 2021 in Oberhausen im Rahmen des § 28b Absatz 3 und 9 des Infektionsschutzgesetzes die Schulen in den Distanzunterricht wechseln müssen.

Unterschreitet der Inzidenzwert den Schwellenwert von 165 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen, endet die Beschränkung des Schulbetriebs auf den Distanzunterricht mit Beginn des ersten Montags nach dem Tag, an dem das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales dieses bekannt gemacht hat. Die Schulen gehen dann wieder in den Wechselunterricht über. Der früheste Termin für Präsenzunterricht wäre damit Montag, 10. Mai.

Autor:

Jörg Vorholt aus Oberhausen

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