evo informiert
Gasbeschaffungsumlage wird außer Kraft gesetzt

Foto: Symbolbild

Vor Kurzem hat die Bundesregierung entschieden, dass die kürzlich beschlossene Gasbeschaffungsumlage von knapp 2,5 Cent pro Kilowattstunde netto gekippt wird. Ganz wichtig ist dabei: Ausschließlich die Gasbeschaffungsumlage wird außer Kraft gesetzt, die Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 Cent pro kWh bleibt zum jetzigen Stand bestehen.

Außerdem wurde ein „Abwehrschirm“ zur Gaspreisbremse beschlossen. Dieser soll bis zu 200 Milliarden Euro umfassen und Verbraucher und Unternehmen unterstützen. Wer konkret und in welchem Umfang entlastet wird, steht aktuell noch nicht fest.
Die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent auf die Lieferung von Gas soll wie geplant zum 1. Oktober umgesetz werden. Die Senkung soll auch auf die Fernwärme übertragen werden.

Die Energieversorgung Oberhausen AG (evo) hat die geplanten Änderungen zur Kenntnis genommen und verfolgt nun engmaschig die Entwicklungen, bis eine gesetzliche Regelung vorliegt. Die evo wird die gesetzlichen Vorgaben selbstverständlich umsetzen, sobald sie rechtskräftig beschlossen sind. Die evo-Kundinnen und Kunden werden so bald wie möglich informiert, was das für sie und ihre Energiekosten bedeutet.

Unter www.evo-energie.de/energiepreise können sich alle Interessierten informieren. Die Seite
wird von der evo ständig aktualisiert.

Autor:

Karin Dubbert aus Oberhausen

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