Was nicht mehr erlaubt ist
Bußgeldkatalog und Übersicht der Straftaten

In Nordrhein-Westfalen gilt seit Montag, 23. März, ein Kontaktverbot. | Foto: Gerd Altmann auf Pixabay
  • In Nordrhein-Westfalen gilt seit Montag, 23. März, ein Kontaktverbot.
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Seit Montag, 23. März, gilt in Deutschland ein umfangreiches Kontaktverbot, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Wer sich nicht daran hält, wird nun zur Kasse gebeten. Die WAP hat eine Übersicht der Bußgelder in Nordrhein-Westfalen erstellt:

Straftaten

Diese Straftaten werden nach dem Infektionsschutzgesetzt Strafverfolgungstechnisch verfolgt und geahndet:

  • Verstöße gegen die Betretungsverbote für Reiserückkehrer aus Risikogebieten.
  • Verstöße gegen das Verbot von Ansammlungen in der Öffentlichkeit und Zusammenkünften von mehr als 2 Personen, falls diese aus mehr als 10 Personen besteht.
  • Verstöße gegen das Verbot von öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen.


Ordnungswidrigkeiten:

  • Verstoß gegen das Besuchsverbot in beispielsweise Altenheimen, 200 Euro
  • Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung, 400 Euro 
  • Teilnahme an einer Sportveranstaltung oder Zusammenkunft, 250 Euro 
  • Verzehr von Speisen und Getränken weniger als 50 Metern von der gastronomischen Einrichtung entfernt, 200 Euro 
  • Zugang zu einem Einkaufszentrum, in dem sich keine der folgenden Einrichtungen befindet, 400 Euro 
  1. Einzelhändel für Lebensmittel, Direktvermarktungen von landwirtschaftlichen Betrieben, Abhol- und Lieferdienste sowie Getränkemärkte
  2. Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien
  3. Tankstellen, Banken und Sparkassen sowie Poststellen
  4. Reinigungen und Waschsalons
  5. Kioske und Zeitungsverkaufsstellen
  6. Tierbedarfsmärkte
  7. Einrichtungen des Großhandels
  8. Handwerker und Dienstleister
  9. Gastronomieeinrichtungen
  • Zugang zu einem Einkaufszentrum zu einem anderen als den oben genannten Zweck, 400 Euro 
  • Teilnahme an einer Veranstaltung oder Versammlung, die nicht der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür und -vorsorge dient, 400 Euro 
  • Eine Zusammenkunft oder Ansammlung in der Öffentlichkeit von mehr als 2 Personen, die nicht zu den normierten Ausnahmetatbestände gehört (bei mehr als 10 Personen: Straftat, siehe oben) 
  • Picknicken und Grillen, 250 Euro für jeden Beteiligten 
  • Verstoß gegen eine Anordnung, 500 Euro für jeden Beteiligten 

Bußgeld bis zu 25.000 Euro

Diese Regeln gelten für einen Erstverstoß und werden bei folgenden Verstößen oder mehrmaligen Verstößen jeweils verdoppelt. In manchen Fällen kann bei einer Wiederholung eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Das Bußgeld wird angemessen erhöht, wenn durch eine Handlung mehrere Ordnungswidrigkeiten begangen werden. Dabei darf die Summe der Regelsätze nicht erreicht werden.

Weitere Bußgelder gelten beispielsweise für Geschäftsinhaber oder Ladenbesitzer. 

Autor:

Hanna Assiep aus Essen-Süd

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