Betriebsurlaub

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Ratgeber
Die Stadtverwaltung macht über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel Betriebsferien. Einzelne Dienststellen sind von dieser Regelung ausgenommen. | Foto: Archivfoto: Hannes Kirchner

Effekte für die Umwelt
Betriebsferien der Stadtverwaltung über die Feiertage und den Jahreswechsel

Auch in diesem Jahr wird die Duisburger Stadtverwaltung einschließlich der städtischen Kindertageseinrichtungen in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, vom 27. Dezember bis einschließlich 1. Januar, in weiten Bereichen geschlossen bleiben. Einzelne Dienststellen sind von dieser Regelung ausgenommen, wie beispielsweise die Feuerwehr und der Städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes. Diese Dienststellen sind an allen Tagen erreichbar. Für die zentrale Beurkundung von Sterbefällen...

  • Duisburg
  • 07.12.22
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