Friedhofssatzung

Beiträge zum Thema Friedhofssatzung

Politik
Ein Spitzenplatz, der keinen Grund zur Freude gibt: In Gladbeck kostet eine Sargbestattung mehr als in allen anderen nordrhein-westfälischen Städten... | Foto: Pixabay

Unrühmlicher Spitzenplatz für Gladbeck
Es war einmal...

Ein Kommentar Es war einmal - so beginnen viele Märchen. Es war einmal aber auch so, dass noch vor wenigen Jahren von offizieller Stelle her sehr gerne darauf verwiesen wurde, dass Gladbeck in ganz Nordrhein-Westfalen zu den Städten und Gemeinden mit den niedrigsten Friedhofsgebühren und damit verbunden Bestattungskosten gehöre. Doch das ist schon längst "Schnee von gestern": Vielmehr hat der "Bund der Steuerzahler" gründlich recherchiert und ist am Ende zu der aktuellen Erkenntnis gelangt,...

  • Gladbeck
  • 24.11.20
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Ratgeber
Fahrradfahren auf dem Friedhof ist jetzt erlaubt - aber Marc Bouten vom Ordnungsamt, ZBH Betriebsleiter Thorsten Westerheide und Bürgermeister Fred Toplak (v.l.) bitten darum gegenseitig Rücksicht zu nehmen. Foto: ST

Radfahren auf Friedhöfen in Herten erlaubt
Radfahren mit Rücksicht

Zahlreiche Radfahrer nutzen Friedhofswege als Abkürzung. Dass war bislang laut Satzung verboten. Daher hat der Zentrale Betriebshof Herten (ZBH) nun eine Änderung der Friedhofssatzung erwirkt. Das Radeln auf den Hauptwegen ist ab sofort erlaubt. Doch Achtung! Dies gilt nicht für alle Friedhöfe. Erlaubt ist das Radeln auf dem Waldfriedhof, dem Kommunalfriedhof Scherlebeck/Langenbochum sowie dem Friedhof Westerholt. Zeitnah sollen noch an allen relevanten Eingängen Schilder aufgestellt werden,...

  • Herten
  • 23.06.19
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Ratgeber
Der "ZBG" bittet darum, alte Grabdekorationen bis Ende Februar zu entfern. | Foto: R.B./pixelio.de

Alte Grab-Dekorationen bitte entfernen

Gladbeck. Wie Mitarbeiter des „Zentralen Betriebshofes Gladbeck“ (ZBG) festgestellt haben, befinden sich auf vielen Gemeinschaftsgräbern mit Grabmalen derzeit noch die Grabdekorationen der „Stillen Novemberfeiertage“. Diese geduldeten zusätzlichen Grabdekorationen wurden in der Regel auf der eigentlichen Bepflanzung abgelegt, sehen aber nach den letzten regen- sowie schneereichen Monaten doch sehr schmuddelig aus. Zudem können diese Dekorationen auch die bald austreibenden Pflanzen schädigen....

  • Gladbeck
  • 12.02.13
Ratgeber
An vielen teilanonymen Gräbern sind die Schalen laut städtischer Friedhofssatzung zu groß und müssen durch kleinere ersetzt werden.

„Da kann ich ja auch eine Müslischale nehmen“

Auf dem Braucker Friedhof leuchtet es zur Zeit an vielen teilanonymen Gräbern Gelb und Orange: Aufkleber vom Zentralen Betriebshof, mit der Nachricht: Schale zu groß. „Da kann ich ja auch eine Müslischale nehmen“, ist STADTSPIEGEL-Leserin Susanne Rasch empört. Grund der Empörung ist die neue Friedhofssatzung der Stadt Gladbeck vom Ende letzten Jahres, die für Schalen eine Größe von 25 Zentimetern vorschreibt,. Und damit die Schalengröße um sieben Zentimeter verringert hat. „Gerade drei Primeln...

  • Gladbeck
  • 30.03.12
  • 3
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