Regeln beachten

Beiträge zum Thema Regeln beachten

LK-Gemeinschaft
Ausbildungskoordinator MK Jens Bartke und Kreisbrandmeister MK Michael Kling warnen vor akuter Waldbrandgefahr.  | Foto: Sandra Jurek / Märkischer Kreis

Steigende Waldbrandgefahr im Märkischen Kreis
Ein Funke reicht

Die Hitzewelle macht sich auch in den Wäldern des Märkischen Kreises bemerkbar. Hohe Temperaturen und das anhaltend trockene Wetter führen zu einer steigenden Waldbrandgefahr. Um das Risiko zu vermeiden, soll auf das Rauch- und Grillverbot in den Wäldern geachtet werden. Waldbrandgefahr ist ein großes Thema im Märkischen Kreis geworden. Immer häufiger rücken Rettungsdienst und Feuerwehr zu Bränden in Wäldern auf. Aufgrund der klimatischen Bedingungen, den Dürren und dem Totholz in den Wäldern...

  • Iserlohn
  • 20.07.22
LK-Gemeinschaft
Ab dem 20. April stehen Lockerungen im Bereich der Corona-Maßnahmen an. So werden auch viele Läden in Gladbeck wieder geöffnet sein. Gleichzeitig gelten aber auch weiterhin die Vorgaben "Kontaktverbot" und "Abstand halten". Zudem sollten die Bürger beim Einkauf und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs Mund- und Nasenschutzmasken tragen. | Foto: Pixabay

Auch viele Geschäfte in Gladbeck sind ab dem 20. April wieder geöffnet
Ein ganz wichtiger Schritt in Richtung Normalität

Ein Kommentar Es ist wirklich nur ein kleiner - aber ganz wichtiger - Schritt in Richtung Normalität: Ab dem kommenden Montag werden auch in Gladbeck wieder viele Geschäfte ihre Türen öffnen dürfen. Womit die Corona-Pandemie aber keineswegs beendet ist. Weshalb ja auch das Kontaktverbot weiterhin einzuhalten ist und nun auch das Tragen von Mund-/Nasenschutzmasken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie beim Einkauf dringend empfohlen wird. Also sind auch alle Gladbecker aufgerufen, die bereits...

  • Gladbeck
  • 17.04.20
Kultur
Foto: Schönfeld

Beim Brauchtumfsfeuer müssen viele behördliche Auflagen beachtet werden

Osterfeuer sind als Brauchtumsfeuer bei den Ordnungsämtern anzumelden. Dabei müssen Regeln eingehalten werden, wie zum Beispiel Mindestabstände zu bewohnten Gebäuden (100 Meter) und zu Straßen und Bahnlinien (50 Meter). Das Höchstmaß für das Feuer sollte maximal 6 Meter Durchmesser und 3,50 Meter Höhe sein, wobei ein rund 15 Meter breiter Ring um die Feuerstelle freigehalten werden sollte. Der öffentliche Charakter eines Osterfeuers ist wesentlicher Bestandteil des Brauchtums, weshalb nicht in...

  • Wesel
  • 20.03.16
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